"Virtuelles Bauamt" der Stadt Weinsberg
Die Stadt Weinsberg setzt bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) und startet mit diesem Verfahren zum 01.11.2024.
Link zum virtuellen Bauamt der Stadt Weinsberg:
Ab 01.01.2025 können nach rechtlichen Vorgaben Bauanträge und Bauvorlagen nur noch über ViBa-BW digital eingereicht werden. Papiergebundene Bauanträge und Bauvorlagen sind nicht mehr zulässig.
Für die Nutzung von ViBa-BW ist eine Bund ID für den Bauherrn (gemäß § 42 LBO) und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser (gemäß § 43 LBO), beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen. Die Kommunikation mit der Baurechtsbehörde erfolgt nur über den Antragsteller (Entwurfsverfasser/Architekt), somit werden die Bauherren gebeten eine Freizeichnung des digitalen Bauantrags vorzunehmen. Für die Freizeichnung ist jedoch eine Registrierung des Bauherrn notwendig, alternativ kann auch eine Vollmacht mit dem Antrag eingereicht werden.
Das Muster für die Vollmacht, sowie weitere Anleitungen und Informationen haben wir Ihnen nachstehend beigefügt.
Beachten Sie, Angrenzer werden infolge der geänderten Landesbauordnung (LBO) in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt, wenn diese durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.
Hinweis:
Bauanträge und Bauvorlagen müssen im Format PDF/A-1a eingereicht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Baurechtsbehörde der Stadt Weinsberg wenden.