Kindertagespflege

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Kindertagespflege – was ist das?

Kleine Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Tagesmütter und -väter sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Sie übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens.

Es handelt sich zumeist um kleine Kinder von Eltern, die berufstätig, in Ausbildung oder auf Arbeitsuche sind. Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine begrenzte Auswahl an Spielpartnern. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäbe gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagesstätte.

Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Kinder mit langen Betreuungszeiten werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. Auch besondere Betreuungszeiten, z. B. frühmorgens, spätabends oder an Wochenenden und Feiertagen, verlieren durch das gemeinsame Alltagsleben an Außergewöhnlichkeit. Die moderne Arbeitswelt verlangt es leider allen Beteiligten ab, sich mit Unregelmäßigkeiten zu arrangieren. Sowohl Personen aus einschlägigen Berufsfeldern (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und -pfleger, Sozialassistentinnen und -assistenten, Kinderbetreuerinnen und -betreuer) als auch Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, können Kinder in Tagespflege betreuen und fördern. Dabei bietet sich diese Tätigkeit auch für geeignete Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit pädagogischer Ausbildung und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer an. Nach einer gründlichen Vorbereitung und der Erfüllung einiger weiterer Voraussetzungen kann dieser neue berufliche Weg eingeschlagen werden. Für viele Tagespflegepersonen ist die Betreuung von Kindern schon immer ein Berufswunsch gewesen. Manchmal war es jedoch nicht möglich, eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Für sie ist die Kindertagespflege eine Möglichkeit, diesen Berufswunsch umzusetzen. Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten können in der Kindertagespflege selbstständig und selbst organisiert eine kleine Gruppe von Kindern betreuen.

Besonders im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 ist es neben der Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten wichtig, parallel auch die Kindertagespflege auszubauen. Die Stadt Weinsberg fördert daher die Betreuung Weinsberger Kinder durch Weinsberger Tagespflegepersonen seit 1. Januar 2013 mit einem Zuschuss von 1 EUR/Betreuungsstunde.