Beschlüsse aus dem Gemeinderat vom 24. September 2019


Neubau Feuerwehrmagazin Weinsberg;
Sachstandsbericht und Vergabeverfahren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 den Beschluss gefasst, den Neubau eines Feuerwehrmagazins umzusetzen. Mit dem Aufstellungsbeschluss am 19.06.2018 für den Bebauungsplan „Spitzäcker II“ wurde ein Grundstück für den Neubau vorgesehen. Der Gemeinderat hat am 23.10.2018 das Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Feuerwehrmagazins am Standort Spitzäcker beauftragt. Ziel der Machbarkeitsstudie war die Ermittlung der Grundlagen und Vorbereitung für ein Planerauswahlverfahren. Die Kostenschätzungbeträgt 14,88 Millionen Euro ohne Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen.

Die Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung wurde dem Gemeinderat am 14.05.2019 vorgestellt. Die EU-Schwellenwerte für die Vergabe der Dienstleistungen werden überschritten, so dass ein europaweites Vergabeverfahren für die Planungsleistungen eingeleitet werden muss. Zur Beschleunigung der Umsetzung hat der Gemeinderat entschieden, dass die Leistungen über ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden sollen. Zur Vorbereitung dieses Verfahrens wurde das Büro Drees & Sommer vom Gemeinderat am 14.05.2019 mit der Verfahrensbetreuung beauftragt. Das europaweite Vergabeverfahren beinhaltet ein zweistufiges Verfahren an dessen Ende die transparente Auftragsvergabeanhand von objektiven Kriterien erfolgt. In Stufe 1 wird die Leistung ausgeschrieben. Die interessierten Planungsbüros können sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren in Stufe 2 bewerben. In Stufe 2 werden die in Stufe 1 ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Angebot inklusive einer Konzeptstudie einzureichen. Die Bewerber präsentieren der Bewertungskommission ihr Büro, die Konzeptstudie und das Angebot. Die Bewertungskommission verteilt auf Basis einer Bewertungsmatrix Punkte für die zuvor definierten und bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens entsteht eine Punkteliste, der Bieter mit den meisten Punkten erhält den Auftrag. Da die Bewertungskommission faktisch somit über die Auftragsvergabe entscheidet, hat die Verwaltung folgende Besetzung vorgeschlagen: 8 Vertreter aus demGemeinderat (Mitglieder des Feuerwehrausschusses), 4 Vertreter der Verwaltung (Bürgermeister, Kämmerer, Baurechtsamtsleiter, Stadtbaumeister), 3 Vertreter des Nutzers. Der Gemeinderat entscheidet abschließend über die Auftragsvergabe, wobei wie bei sonstigen Vergaben auch, kein Ermessensspielraum besteht. Für den Neubau des Feuerwehrstützpunktes werden insgesamt vier Vergabeverfahrenbenötigt. Für die Objektplanungsleistungen, die Tragwerksplanung, die Fachplanung Elektrotechnik und die Fachplanung Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitärtechnik inklusive Mess-Steuer-Regelungstechnik.

Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht zur Kenntnisgenommen und der Besetzung der Bewertungskommission einstimmig zugestimmt.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums „Rossäcker“;
Sachstandsbericht und Vergabeverfahren

Das Architekturbüro Riemer Planung GmbH wurde 2018 mit der Bestandsaufnahme des Bildungszentrums beauftragt. Ziel war, einen Maßnahmenplan für die Sanierung des Bildungszentrums zu erhalten. Die Bestandsaufnahme wurde im Dezember 2018 abgeschlossen und im Januar 2019 dem Gemeinderat präsentiert. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Bildungszentrum Rossäcker eine Generalsanierung des Justinus-Kerner-Gymnasiums Weinsberg und der Weibertreuschule durchgeführt werden soll. Im Rahmen der Generalsanierung sollen die Gebäudehülle energetisch ertüchtigt und die Innenräume renoviert und modernisiert werden. Die Kostenschätzung für die Generalsanierung beträgt 14,3 Millionen Euro. Die Stadt Weinsberg erhält für die Umsetzung der Maßnahmen einen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro. Mit einer Fertigstellung dieser Maßnahmen ist im November 2019 zu rechnen. Die vorgezogenen Maßnahmen haben ein Volumen von 974.063,85 Euro. Das Büro RiemerPlanung GmbH wurde mit den Planungsleistungen für die Teilsanierung beauftragt.

Das europaweite Vergabeverfahren beinhaltet ein zweistufiges Verfahren an dessen Ende die transparente Auftragsvergabe anhand von objektiven Kriterien erfolgt. Wie beim Neubau des Feuerwehrmagazins verteilt auch hier eine Bewertungskommission auf Basis einer Bewertungsmatrix Punkte für die zuvor definierten und bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens entsteht eine Punkteliste, der Bieter mit den meisten Punkten erhält den Auftrag. Da die Bewertungskommission somit faktisch über die Auftragsvergabe entscheidet, hat die Verwaltung folgende Besetzung vorgeschlagen: 7 Vertreter aus dem Gemeinderat (ein Vertreter je Fraktion und die 2 stellv. Bürgermeister), 4 Vertreter der Verwaltung (Bürgermeister, Hauptamtsleiter, beide Stadtbaumeister), 2 Vertreter des Nutzers (Schulleiter des Justinus-Kerner-Gymnasiums und der Weibertreuschule). DerGemeinderat entscheidet abschließend über die Auftragsvergabe, wobei wie bei sonstigen Vergaben auch kein Ermessensspielraum besteht.

Der Gemeinderat hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen und der Besetzung der Bewertungskommission einstimmig zugestimmt.

 

Erweiterung der Feuerwehraufstellfläche im Bereich der Grundschule Weinsberg

Im Bereich der Grundschule Weinsberg ist die Erweiterung der bestehenden Feuerwehraufstellfläche erforderlich. Aktuell ist diese Fläche mit Kunststoff-Rasengittersteinen ausgeführt, besitzt jedoch nicht die erforderliche Breite. Es ist beabsichtigt, die komplette Feuerwehraufstellfläche zu pflastern. Damit kann die Fläche auch von der Ganztagesbetreuung als Außenspielfläche genutzt werden. Für die Maßnahme fallen Kosten von rund 72.000 EUR an.

Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Feuerwehraufstellfläche im Bereich der Grundschule Weinsberg einstimmig zu.

 

Digitale Ausstattung der Grundschule Weinsberg;
Entscheidung über die Vergabe

In den Klassenzimmern der Grundschule Weinsberg soll es künftig möglich sein, neue Unterrichtsmethoden einzusetzen. Dazu sollen die bestehenden Tageslichtprojektoren durch Dokumentenkameras, Beschallungstechnik und Beamer ersetzt sowie zwei interaktive Displays beschafft werden. Die Kostenschätzung für die Maßnahme beträgt ca. 63.000 EUR für die Lieferung und Montage der Ausstattung sowie ca. 10.000 EUR für die zusätzlich erforderliche Elektroinstallation, also insgesamt ca. 73.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt über das Schulbudget. Es wurden entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt. Die Maßnahme ist durch den neuen Digitalpakt Schule voraussichtlich zu 80 % förderfähig.

Der Gemeinderat hat der Vergabe über Lieferung und Montage der digitalen Ausstattung an die Firma Wittler Visuelle EinrichtungenGmbH aus Berlin zum Angebotspreis von 54.328,26 EUR, sowie der erforderlichen Elektroinstallation einstimmig zugestimmt.

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Weidachstraße Nord-West“;
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung (2. Offenlegung) und Satzungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Weidachstraße Nord-West“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt und dieser sowie der Fachbeitrag Artenschutz, wurde für die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung freigegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 18.04.2019. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden der zeichnerische und textliche Teil der Planunterlagen sowie die Begründung in einigen Punkten geändert und ergänzt. Erfolgte Änderungen machten eine erneute Offenlegung erforderlich. Diese wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 beschlossen und erfolgte vom 22.07.bis 23.08.2019. Bei der Behördenbeteiligung wurde der Kreis der Beteiligten auf die betroffenen Behörden eingeschränkt. In Zusammenarbeit mit dem Büro IFK-Ingenieure, Mosbach, wurde jeweils ein Behandlungsvorschlag erarbeitet. Aufgrund von Anregungen bei der Behördenbeteiligung wurden folgende Punkteüberarbeitet/angepasst: Ergänzung der Begründung um Aussagen zum ausnahmsweise zulässigen Einzelhandel (Fabrikverkauf/Handwerkerprivileg). Es kam zu keinen wesentlichen Änderungen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können daher nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen werden. Maßgebend ist der Bebauungsplan vom 09.09.2019 mit zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch und örtlichen Bauvorschriften nach der Landesbauordnung. Der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften tritt nach öffentlicher Bekanntmachung im Nachrichtenblatt in Kraft.

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß dem Behandlungsvorschlag abgewogen und den Bebauungsplan „Weidachstraße Nord-West“ mit Begründung und die örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung einstimmig beschlossen.

 

Aufstellung des Plans zur vereinfachten Umlegung „Pfaffstraße“ in Weinsberg

Aufgrund den abgeschlossenen Erörterungsgesprächen konnte anhand der Erörterungsniederschriften ein endgültiger Zuteilungsplan als Grundlage zur Aufstellung des Plans zur vereinfachten Umlegung erstellt werden. Nach dem Baugesetzbuch ist für die vereinfachte Umlegung „Pfaffstraße“, Gemarkung Weinsberg, der Plan zur vereinfachten Umlegung durch Beschluss des Gemeinderates aufzustellen. Die vereinfachte Umlegung wurde nach dem Verhältnis der Werte durchgeführt. Der Plan zur vereinfachten Umlegung besteht aus der Karte und dem Verzeichnis. Den Beteiligten am Umlegungsverfahren sind beglaubigte Auszüge aus dem Plan zur vereinfachten Umlegung zuzustellen. Die Anschreiben sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der Plan zur vereinfachten Umlegung, gefertigt am 24.09.2019, besteht aus der Karte und dem Verzeichnis.

Der Gemeinderat hat einstimmig entschieden, dass für die vereinfachte Umlegung „Pfaffstraße“, Gemarkung Weinsberg, der Plan zur vereinfachten Umlegung (gefertigt am 24.09.2019) aufgestellt wird.

 

Beschluss der Überwachung und Feststellung der Unanfechtbarkeit des Plans zur vereinfachten Umlegung „Pfaffstraße“ in Weinsberg

Die Verwaltung hat den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit zu ermitteln und ortsüblich bekannt zu machen. Die Unanfechtbarkeit tritt ein, wenn alle Rechtsmittelfristen ohne Antrag auf gerichtliche Entscheidung abgelaufen sind oder die Umlegungsbeteiligten wirksam auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet haben.

Der Gemeinderat hat einstimmig entschieden, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Ablauf der Rechtsmittelfristen aller Einzelregelungen zu überwachen und nach deren Ablauf die Unanfechtbarkeit des Plans zur vereinfachten Umlegung festzustellen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, alle weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, die zum Abschluss des Verfahrens erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen sowie beim Grundbuchamt und beim Vermessungsamt zu beantragen, dass die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster) berichtigt werden.

 

Übertrag von Überschüssen des Kirschblütenfestes auf den Schwäbischen Albverein Ortsgruppe Weinsberg

Das jährliche Kirschblütenfest im Bereich des Albvereinshauses wurde bis vor zwei Jahren von den Gästeführern der Stadt Weinsberg organisiert und durchgeführt. Hierdurch war es möglich, dass insbesondere die haftungsrechtlichen Aspekte über die Stadt Weinsberg abgesichert wurden. Die Überschüsse aus dem Kirschblütenfest wurden über ein Sonderkonto zugunsten des Kirschblütenfestes abgewickelt.

Nachdem sich nun ein neues Organisationsteam für das Kirschblütenfest zusammengefunden hat, ist es erforderlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neue Organisationsstruktur anzupassen. Die ehrenamtlich engagierten Bürger können im Gegensatz zu den Gästeführern nicht mehr wie Beschäftigte der Stadt Weinsberg zugeordnet und somit abgesichert werden. Es ist deshalb erforderlich, dass hier ein Verein oder ein ähnlicherZusammenschluss gegründet wird bzw. ein Anschluss an einen Verein erfolgt. Dies ist mittlerweile geschehen. Die Gruppe engagierter Bürger hat sich als Abteilung dem Schwäbischen Albverein, Ortsgruppe Weinsberg, angeschlossen. Mit Schreiben vom 21. August 2019 hat sich Manuela Bendel-Schilp an die Mitglieder des Gemeinderates gewendet, mit der Bitte, die bisherigen Überschüsse aus den vergangenen Kirschblütenfesten an den Schwäbischen Albverein, Ortsgruppe Weinsberg, zu übergeben. Eine entsprechende Mittelverwendung für die Kirschenallee wurde zugesichert. Aktuell besteht ein Guthaben von 6.427,80 EUR, das auf dem Sonderkonto Kirschenallee angelegt ist.

Der Gemeinderat stimmte der Übertragung des Sonderkontos Kirschenallee an den Schwäbischen Albverein, Ortsgruppe Weinsberg, einstimmig zu.

 

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat hat die bei der Stadt Weinsberg eingegangenen Spenden einstimmig genehmigt.