Aktueller Stand: Corona-Pandemie im Landkreis Heilbronn


Das Landratsamt Heilbronn informiert:

Stand Bekämpfung der Corona-Pandemie (COVID-19) im Landkreis Heilbronn


Fallzahlenentwicklung

Die Fallzahlenentwicklung weist eine erfreulich niedrige tägliche Zunahme auf. Wenn man die Zahlen von Infektionsschwerpunkten (z. B. Einrichtungen) herausrechnet, so sind innerhalb der allgemeinen Bevölkerung täglich nur noch Neuinfektionen im mittleren einstelligen Bereich festzustellen.Weiterhin steigt die Zahl der Genesenen deutlich. Die Trendkurve der akut Infizierten ist nach einem längeren flachen Verlauf seit einigen Tagen sogar rückläufig. Aktuell stehen wir mit 250 Infizierten auf dem Stand von 26. März 2020.


Inzwischen sind im Landkreis leider 31 Todesopfer zu beklagen. Dies entspricht einem Anteil von 3,7 % gemessen an der Gesamtzahl der Infizierten (838). Zum Vergleich: Die im Zusammenhang mit COVID-19 stehende Gestorbenenrate in Baden-Württemberg liegt bei 3,9 % (1.172 Todesopfer bei 29.912 Infizierten).


Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit den Ortspolizeibehörden

Wir hatten im Landkreis einen gut funktionieren Modus gefunden, um die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei der COVID-19-Pandemie schnell und effizient zu erledigen. Dabei wichen wir im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden von der Regelzuständigkeit ab, nach der die Ortspolizeibehörden die erforderlichen Maßnahmen auf Vorschlag des Gesundheitsamts anordnen (§ 16 IfSG). Stattdessen wurden die notwendigen Quarantäneanordnungen nach Eingang der Labormeldungen und der erforderlichen epidemiologischen Ermittlungen direkt vom Gesundheitsamt gegenüber den Infizierten ausgesprochen und im Nachgang schriftlich bestätigt. Auch wurde im Dialog mit den Infizierten gleich die erforderliche Kontaktpersonenermittlung angestoßen. Um einen möglichen Zeitverlust zwischen Kontaktpersonenermittlung und Quarantäneanordnung gegenüber den Kontaktpersonen zu minimieren, wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die die erforderlichen Maßnahmen gegenüber Infizierten und deren Kontaktpersonen regelt. Vergleichbare Verfahrensweisen werden auch in einigen anderen Landkreisen praktiziert.

Das Sozialministerium hat nun mit Schreiben vom 21. April 2020 mitgeteilt, dass es diese Vorgehensweise kritisch sieht. Es gibt den Kreisen, Städten und Gemeinden auf, in der Regelzuständigkeit zu arbeiten und ausschließlich individuelle Anordnungen auszusprechen anstatt die Anordnungen über Allgemeinverfügung zu regeln.

Wir erarbeiten derzeit einen Vorschlag für eine angepasste Vorgehensweise, die zum einen die Vorgaben des Sozialministeriums berücksichtigt und zum anderen die seitherige Schnelligkeit bei den Anordnungen weitgehend aufrechterhält. Der Vorschlag wird nächste Woche mit dem Gemeindetag-Kreisverband abgestimmt. Die neue Vorgehensweise soll voraussichtlich ab Mai umgesetzt werden.

 

Schutzausrüstung

Das Landratsamt verteilt die kostenlos von Bund und Land zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung an Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitssektor. Aus vielen Rückmeldungen wissen wir, dass darüber hinaus großer Bedarf an geeigneter Schutzausrüstung besteht.

In Kooperation mit verschiedenen Unternehmen mit Beziehungen ins Ausland ist es gelungen, in größerem Umfang Schutzausrüstung auf eigene Kosten zu importieren. Ferner ließen wir Desinfektionsmittel von hier ansässigen Produzenten herstellen. Dieses Material geben wir an Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitssektors im Landkreis zum Selbstkostenpreis weiter.

Über die Mail-Adresse covid-schutzausstattung@landratsamt-heilbronn.de können entsprechende Einrichtungen folgende Artikel bestellen:

  • Schutzkittel DIN EN 14126
  • Overalls DIN EN 14126
  • FFP2-Masken (ohne Ausatemventil)
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Händedesinfektionsmittel (WHO-Rezeptur)
  • Flächendesinfektionsmittel


Anpassung der CoronaVO

In den Medien wurde ausführlich über die anstehenden Änderungen der CoronaVO berichtet. Die ersten Maßnahmen (z. B. Pflicht zum Tragen von so genannten Alltagsmasken beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln) treten am 27. April 2020 in Kraft. Ab 4. Mai 2020 gelten weitere Regelungen, insbesondere die teilweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

Die Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung und die ab 27. April 2020 gültige CoronaVO finden Sie hier.

Aktueller Stand: Corona-Pandemie im Landkreis Heilbronn