Elternbeiträge werden auch für Mai ausgesetzt


Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung sind Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen an Schulen grundsätzlich weiterhin geschlossen. Ausgenommen ist die Betreuung von Kindern in der Notbetreuung.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat deshalb seinen Mitgliedskommunen empfohlen, den Einzug der Elternbeiträge auch für den Monat Mai 2020 auszusetzen.
Die Stadt Weinsberg und die Kirchengemeinden schließen sich als Träger der genannten Einrichtungen dieser Empfehlung an. Dies bedeutet, dass die Elternbeiträge für diese Einrichtungen auch für den Monat Mai 2020 nicht abgebucht werden bzw. nicht überwiesen werden müssen!
Die Aussetzung der Abbuchung bedeutet ausdrücklich keinen endgültigen Verzicht auf den Zahlungsanspruch, vor allem deswegen, weil sich die Träger der Einrichtungen einen Erstattungsanspruch beim Land Baden- Württemberg vorbehalten wollen.
Für alle, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, werden nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich die regulären Beiträge fällig und ggf. mit separater Rechnung erhoben.