Neuer Bußgeldkatalog


Das Ordnungsamt informiert:

Wie bereits schon in den Medien mehrfach berichtet wurde, ist seit dem 14. Februar 2020 der neue Bußgeldkatalog beschlossen und tritt am 28. April 2020 in Kraft.

Mit dem neuen Bußgeldkatalog soll der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Fußgängern und Radfahrern, deutlich gestärkt werden.
Durch falsches Parken oder dem Nichtbeachten der StVO entstehen unnötige Gefahren für Fußgänger und Radfahrer.
Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Neben deutlich erhöhtem Verwarn- und Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Autofahrern künftig auch deutlich höhere Strafen beim Falschparken oder unnötiger Lärmbelästigung.

Das Parken auf Gehwegen, Fahrradwegen oder Fahrradschutzstreifen sowie Parken in zweiter Reihe kosten statt bisher 15 Euro nun bis zu 100 Euro.
Sollte es zu einem Unfall kommen, wird zudem noch ein Punkt in Flensburg fällig.

Auch Geschwindigkeitsübertretungen werden härter geahndet.
Wer schneller als 21 Km/h in geschlossenen Ortschaften fährt, bekommt einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ab 26 Km/h zu schnell: ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Dies gilt auch für „Ersttäter“.

Wir bitten dies zu beachten.
Das Ordnungsamt wird Sie hierzu weiter regelmäßig Informieren.

Nähere Informationen bietet u.a. der  ADAC an.