Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs


Sämtliche Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindergärten in Baden-Württemberg sind seit Dienstag, den 17. März 2020, geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Die Schließung wurde nach Verständigung von Bund und Ländern bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Der Schulbetrieb in Baden-Württemberg startet am Montag, den 4. Mai, allerdings zunächst schrittweise und stark eingeschränkt. 

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wurde heute (29. April 2020) durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 5 dieser Verordnung tritt sie am 4. Mai 2020 in Kraft.

Corona-Verordnung Schule