Einreiseregularien während Corona

Einreiseregularien während Corona

Falls Sie Ihren Urlaub im Ausland verbringen und diese Region wurde oder wird zum Risikogebiet erklärt, sollten Sie folgende Regelungen beachten:

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen - auch bei voriger Landung oder Einreise in einem anderen Bundesland - und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben. In Quarantäne ist es den betroffenen Personen in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Eine Quarantäne kann vermieden werden, wenn Sie über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts, unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

In jedem Fall müssen Sie sich beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Weinsberg unverzüglich melden und Ihre Rückkehr aus einem Risikogebiet anzeigen.

E-Mail: stadt@weinsberg.de, Ansprechpartnerin Frau Wenninger, Tel. 07134/512-251


Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (gültig ab 29.08.2020)

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/#c112286


Risikogebiete (Stand: 26.08.2020)

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bitte seien Sie vorsichtig bei der Wahl Ihres Urlaubslandes und halten Sie sich in allen Fällen an die gängigen Hygieneregeln, die nicht nur in Baden-Württemberg, sondern überall von wichtiger Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung sind.