Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020


Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Lärmaktionspläne (LAP) für Hauptverkehrsstraßen sind durch die Kommunen zu erstellen und nach Verabschiedung durch den Gemeinderat im 5-Jahres-Turnus oder bei besonderen Erkenntnissen zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Als besondere Erkenntnis gilt dabei auch die aktuelle „Lärmkartierung 2017“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, welche seit ca. Mitte 2019 auf der Homepage der LUBW veröffentlicht ist. Diese Veröffentlichung ist der Grund für die aktuelle außerhalb des Turnus gelegene Überprüfung des Lärmaktionsplanes.

Als Ergebnis der aktuellen Überprüfung ist festzuhalten: Gegenüber dem für die Stadt Weinsberg gültigen Lärmaktionsplan - der die Lärmsituation in Weinsberg bereits sehr umfangreich und deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus beschreibt - kamen in der LUBW-Lärmkartierung 2017 keine neuen Kartierungsstrecken hinzu. Darüber hinaus hat auch eine Überprüfung der Verkehrsmengen ergeben, dass sich gegenüber dem im LAP unterstellten Verkehrsaufkommen (Analyse 2011) zum Verkehrsaufkommen der LUBW (Analyse 2017) keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Überprüfung kommt zu dem Schluss, dass der bestehende Lärmaktionsplan weiterhin Gültigkeit hat und keiner Fortschreibung bedarf.

Seit der letzten Bearbeitung sind an verschiedenen Stellen in Weinsberg lärmmindernde Straßenbeläge eingebaut worden, so im Bereich B39 vom Schemelsbergtunnel bis Haller Straße (2017), in der Öhringer Straße (2017/2018) und in Grantschen in der Wimmentaler Straße (2019).

Alle weiteren, für die herausgearbeiteten Lärmschwerpunkte vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen, behalten weiter ihre Gültigkeit. Das Ergebnis dieser außerturnusmäßigen Überprüfung ist in einem formalen Verfahren (Musterbericht) an die LUBW zu melden und die Behandlung in der Öffentlichkeit (öffentliche GR-Sitzung) zu dokumentieren.

Als Lärmschutzmaßnahmen sind bisher im Lärmaktionsplan u. a. Temporeduzierungen auf Tempo 30 in der Öhringer Straße sowie auf Tempo 50 im Bereich der B39 vorgeschlagen. Für diese Bereiche konnten aufgrund der aktuell geltenden Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung und den daraus resultierenden mangelnden Erfolgsaussichten bisher keine Anträge gestellt werden. Maßnahmen zur Lärmminderung wurden bisher ausgelöst, wenn die an Wohngebäuden berechneten Beurteilungspegel entweder über den Grenzwerten für die Lärmsanierung (z. B. 67/57 dB(A) in Wohngebieten), oder sogar über den Grenzwerten zur Gesundheitsgefährdung (70/60 dB(A) Tag/Nacht) lagen. Nach aktueller Rechtsprechung sind als Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung zukünftig die deutlich strengeren (d. h. niedrigeren) Grenzwerte für die Lärmvorsorge (z. B. 59/49 dB(A) in Wohngebieten) heranzuziehen. Diese aktuelle Rechtsprechung hat aber noch keinen Einzug in die aktuelle Gesetzgebung bzw. das technische Regelwerk gefunden. Inwieweit die für die Lärmminderungsmaßnahmen zuständigen Behörden diesen Weg mitgehen, oder die entsprechenden Maßnahmen evtl. gerichtlich durchgesetzt werden müssen, ist aktuell schwer abzuschätzen.

Vor diesem Hintergrund wurde der Lärmaktionsplan für die Stadt Weinsberg einer Neuberechnung der Beurteilungspegel nach deutschem Immissionsschutzrecht (RLS-90; bisher nach europäischem Immissionsschutzrecht: VBUS) unterzogen und die Ergebnisse mit den Grenzwerten der Lärmvorsorge verglichen. In den Ortsteilen Grantschen und Wimmental ist die Autobahn die dominierende Verkehrslärmquelle. Dennoch besteht, falls die niedrigeren Grenzwerte der Lärmvorsorge anzuwenden sind, für die beiden Ortsdurchfahrten in Grantschen (bereits heute teilweise 30 km/h) und in Wimmental (nachts) die Möglichkeit, eine Temporeduzierung auf 30 km/h zu beantragen. Vor allem im Nachtzeitraum werden die Grenzwerte zur Lärmvorsorge hier deutlich überschritten.

Der Gemeinderat begrüßte einhellig die Überprüfung des aktuellen Lärmaktionsplans sowie die vorgeschlagenen weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen in Grantschen, Wimmental, der Öhringer Straße und der B 39 und ermächtigte die Verwaltung, entsprechende Anträge zu stellen.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss "Weinsberger Tal und Schozachtal";

Abberufung der bisherigen Gutachter

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 02.04.2019 wurden entsprechend den Regelungen der Gutachterausschussverordnung folgende Gutachter für die Amtszeit vom 01.05.2019 bis zum 30.04.2023 auf 4 Jahre in den Gutachterausschuss der Stadt Weinsberg bestellt: Siegfried Stegherr, Prof. Dr. Uwe Grobshäuser, Reiner Michel, Horst Kühner, Anja Herold, Uwe Beck und Rolf Nitsche. Vom Finanzamt Heilbronn wurde im Juli 2019 Frau Jeanette Mungenast zusätzlich benannt.

Die Stadt Weinsberg hat die Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Weinsberger Tal und Schozachtal“ mit den beteiligten Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, ElIhofen, Flein, IIsfeId, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 17.12.2019 beschlossen. Damit hat die Stadt Weinsberg mit Wirkung zum 01.04.2020 vollumfänglich das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben für die genannten Gemeinden übernommen. Die Notwendigkeit und auch die Berechtigung eines eigenen Gutachterausschusses für die Stadt Weinsberg entfällt daher für die Dauer der Zusammenarbeit mit den übrigen 14 Gemeinden. Die bestellten Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Weinsberg sind deshalb mit Wirkung zum 31.03.2020 abzuberufen. Die laufende Amtszeit des Gutachterausschusses der Stadt Weinsberg endet damit vorzeitig am 31.03.2020.

Der Gemeinderat stimmte der Abberufung der bisherigen Gutachter einstimmig zu.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss "Weinsberger Tal und Schozachtal";

Vorschlag der Gutachter, des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden

Aufgrund der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Weinsberger Tal und Schozachtal“ gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 17.12.2019 übernimmt die Stadt Weinsberg das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben eines Gutachterausschusses für alle beteiligten Gemeinden mit Wirkung zum 01.04.2020. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind vom Gemeinderat der Stadt Weinsberg zu bestellen, wobei sich die maximale Anzahl der Gutachter des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl für jede Gemeinde bestimmt. Die Stadt Weinsberg entsendet zum Beispiel vier Gutachter.

Wichtigste Voraussetzung für die Bestellung zum Gutachter sind die allgemeine Sachkunde für die Wertermittlung und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wertermittlung, die durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Grundstückswertermittlung erworben wurde. Für die Stadt Weinsberg wurden folgende Personen für die Bestellung zum Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss vorgeschlagen: Reiner Michel (Schreinermeister), Horst Kühner (Winzermeister), Anja Herold (Architektin), Dirk Kretschmer REV (Diplom Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIA) und Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses). Die drei erstgenannten Personen waren schon in der Vergangenheit zu Gutachtern des Gutachterausschusses der Stadt Weinsberg bestellt. Die erforderliche Sachkunde und Erfahrung für die Bestellung zum Gutachter stehen daher nicht in Frage. Die beteiligten Gemeinden haben ebenfalls Gutachter vorgeschlagen.

Zum Vorsitzenden des Gemeinsamen Gutachterausschusses soll der Leiter der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Dirk Kretschmer bestellt werden.

Für jeden Gutachterausschuss sind außerdem ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtlicher Gutachter zu bestellen. Das zuständige Finanzamt Heilbronn hat Sabine Grill-Gundacker und Jeanette Fiderer-Mungenast als Stellvertreter vorgeschlagen.

Der Gemeinderat stimmte den Besetzungsvorschlägen einstimmig zu. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und die weiteren Gutachter für die Amtszeit vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2024 für den Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bestellen.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums "Rossäcker";

Vergabe Fachplanungsleistung Elektrotechnik

In der Gemeinderatssitzung am 29.01.2019 hat der Gemeinderat der Generalsanierung des Bildungszentrums „Rossäcker“ zugestimmt. Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist u. a. auch die Beauftragung eines Fachplaners für die Technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, erforderlich. Die Stadt Weinsberg hat eine beschränkte Ausschreibung unter einschlägig bekannten Ingenieurbüros durchgeführt. Es wurden zwei Angebote eingereicht, ein Angebot musste aufgrund von formalen Fehlern ausgeschlossen werden.

Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt 222.242,01 EUR. Das Angebot der NIP Planungsgesellschaft mbH aus Weinsberg beträgt 142.271,04 EUR. Das Büro NIP Planungsgesellschaft mbH hat bereits für die Stadt Weinsberg gearbeitet und einschlägige Referenzen nachgewiesen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Honorarvertrag nach HOAI mit NIP Planungsgesellschaft mbH auf der Basis des Angebotes abzuschließen.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums "Rossäcker";

Vergabe Fachplanungsleistung Heizung/Lüftung/Sanitär

Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist auch die Beauftragung eines Fachplaners für die Technische Gebäudeausrüstung, Heizung/ Lüftung / Sanitär, erforderlich. Die Stadt Weinsberg hat eine beschränkte Ausschreibung unter einschlägig bekannten Ingenieurbüros durchgeführt. Es wurden zwei Angebote eingereicht, ein Angebot musste aufgrund von formalen Fehlern ausgeschlossen werden. Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt 136.850 EUR. Das Angebot des Ingenieurbüros Lehner + Herrenbauer aus Heilbronn beträgt 115.171,87 EUR. Das Ingenieurbüro Lehner + Herrenbauer hat bereits für die Stadt Weinsberg gearbeitet und einschlägige Referenzen nachgewiesen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Honorarvertrag nach HOAI mit dem Ingenieurbüro Lehner + Herrenbauer auf der Basis des Angebotes abzuschließen.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums "Rossäcker";

Vergabe Fachplanungsleistung Bauphysik

Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist auch die Beauftragung eines Fachplaners für die Bauphysik erforderlich. Die Stadt Weinsberg hat eine beschränkte Ausschreibung unter einschlägig bekannten Ingenieurbüros durchgeführt. Es wurden zwei Angebote eingereicht. Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt 48.195 EUR. Das Angebot der Hüttinger Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbH aus Lehrensteinsfeld beträgt 50.866 EUR. Das Büro Hüttinger Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbH hat bereits für die Stadt Weinsberg gearbeitet und einschlägige Referenzen nachgewiesen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Honorarvertrag nach HOAI mit der Hüttinger Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbH auf der Basis des Angebotes abzuschließen.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums "Rossäcker";

Vergabe Fachplanungsleistung Brandschutz

Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist auch die Beauftragung eines Fachplaners für den Brandschutz erforderlich. Die Stadt Weinsberg hat eine beschränkte Ausschreibung unter einschlägig bekannten Ingenieurbüros durchgeführt. Es wurden zwei Angebote eingereicht, welche aus formalen Gründen nicht gewertet werden konnten. Im Anschluss wurde im freihändigen Verfahren bei den selben Büros erneut ein Angebot angefordert, es wurde ein Angebot eingereicht. Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt 53.550 EUR. Das Angebot des Büros HNB – Büro für Brandschutz aus Weinsberg beträgt 40.505,65 EUR. Das Büro HNB – Büro für Brandschutz aus Weinsberg hat bereits für die Stadt Weinsberg gearbeitet und einschlägige Referenzen nachgewiesen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Honorarvertrag nach HAO mit dem HNB – Büro für Brandschutz aus Weinsberg auf der Basis des Angebotes abzuschließen.

 

Generalsanierung des Bildungszentrums "Rossäcker";

Vergabe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Für die Abwicklung der Baumaßnahme ist entsprechend der Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Die Stadt Weinsberg hat eine beschränkte Ausschreibung unter einschlägig bekannten Dienstleistern durchgeführt. Es wurde kein Angebot eingereicht, woraufhin die Stadt Weinsberg direkten Kontakt mit einem Teilnehmer aufgenommen und ein Angebot erhalten hat. Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt 29.750 EUR. Das Angebot der MBF-Keppler GmbH aus Eberstadt beträgt 30.345 EUR. Das Büro MBF-Keppler GmbH hat bereits für die Stadt Weinsberg gearbeitet und einschlägige Referenzen nachgewiesen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, einen Vertrag mit MBF-Keppler GmbH auf der Basis des Angebotes abzuschließen.

 

Baugebiet "Salmannsäcker III" in Gellmersbach;

Vergabe von Tiefbauarbeiten

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Salmannsäcker III“ in Gellmersbach wurde in der Eberstädter Straße am Ortseingang eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme gefordert. Diese Forderung wurde im Rahmen der Planung des Baugebiets berücksichtigt und gemeinsam mit den Erschließungsarbeiten durch das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung ausgeschrieben. Die Kostenschätzung für die Tiefbauarbeiten liegt bei 254.873,31 EUR zuzüglich 38.228,75 EUR Honorarkosten. Die Planung wurde durch das Ingenieurbüro Ippich erstellt. Es wurden 5 Angebote eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Rolf Scheuermann eingereicht und beträgt 176.296,12 EUR.

Der Gemeinderat hat der Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Rolf Scheuermann zum Angebotspreis von 176.296,12 EUR einstimmig zugestimmt.

 

Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats zur Verpflichtung von Bürgermeister Stefan Thoma

Bürgermeister Stefan Thoma wurde am 2. Februar 2020 erneut zum Bürgermeister der Stadt Weinsberg gewählt. Es ist seine dritte Amtszeit. Der Bürgermeister ist durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats zu vereidigen und zu verpflichten. Im Rahmen der Verpflichtung ist der Bürgermeister auf seine besonderen Amtspflichten gegenüber der Stadt Weinsberg und ihren Einwohnern sowie dem Staat hinzuweisen. Auf eine Vereidigung kann bei einer Wiederwahl verzichtet werden, da der bereits früher geleistete Diensteid fortbesteht.

Der Gemeinderat wählte für die Verpflichtung die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Margit Frisch. Nachdem die Wahl aufgrund eines laufenden Einspruchs noch nicht rechtskräftig ist, muss vor der Amtseinsetzung zunächst das Einspruchsverfahren abgewartet werden.

 

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat hat bei der Stadt Weinsberg eingegangene Spenden einstimmig genehmigt.