Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2019
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst.
Waldbericht
Revierförster Matter und der stellvertretende Leiter des Forstamtes beim Landratsamt Heilbronn, Herr Halbauer, erläuterten den Gemeinderäten den aktuellen Waldbericht und gingen dabei auch auf die klimatisch bedingten Problemstellungen des Waldes ein. Der Gemeinderat nahm den Waldbericht zur Kenntnis.
Nutzungs- und Kulturplan 2020 für den Stadtwald Weinsberg
Der Waldbesitz einer Gemeinde ist der so genannte Körperschaftswald. Ziel der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes ist es, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende nachhaltige höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen, bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Betriebsleitung im Körperschaftswald wird seit 1. Januar 2005 vom Landkreis Heilbronn wahrgenommen. Der jährliche Betrieb wird durch den so genannten jährlichen Betriebsplan geregelt. Dieser ist vom Forstamt unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen. Er hat neben forsttechnischen Angaben auch die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Der jährliche Betriebsplan ist von der Körperschaft durch den Gemeinderat zu beschließen. Der Vollzug der jährlichen Betriebspläne ist vom Forstamt durch jährliche Betriebsnachweise darzulegen. Der jährliche Betriebsplan bzw. Nutzungs- und Kulturplan für das Jahr 2020 wurde durch das Forstamt Heilbronn aufgestellt. Geplant ist eine Gesamtnutzung bzw. ein Einschlag von 2.050 Erntefestmetern. Nach den Berechnungen des Forstamtes Heilbronn erwirtschaftet der Stadtwald Weinsberg im Jahr 2020 ein Defizit in Höhe von 19.690 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Verwaltung, Steuern und Versicherung. Der Erlös aus der Jagdpacht wird im Haushalt der Stadt Weinsberg nicht beim Forst gebucht.
Der Gemeinderat stimmte dem Nutzung- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 für den Stadtwald Weinsberg zu.
Nutzungs- und Kulturplan 2020 für den Stadtwald Weinsberg auf Gemarkung Gemmingen
Der jährliche Betriebsplan wurde durch das Landratsamt Heilbronn, Außenstelle Eppingen, aufgestellt. Der Plan geht im Jahr 2020 von einem geringen Überschuss von 720 EUR aus. Geplant ist im Jahr 2020 die Gesamtnutzung bzw. der Einschlag von 800 Erntefestmetern. Der Gemeinderat stimmte dem Nutzungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftungsjahr 2020 für den Stadtwald Weinsberg, Gemarkung Gemmingen, zu.
Zusammenschluss der Gutachterausschüsse zum gemeinsamen Gutachterausschuss "Weinsberger Tal und Schozachtal" bei der Stadt Weinsberg
Die Gutachterausschussverordnung aus dem Jahr 1989 ist novelliert worden und am 11.10.2017 in Kraft getreten. Anlass gaben neue Anforderungen im Wertermittlungsrecht des Baugesetzbuches aufgrund steuerlicher Bewertungsaufgaben. So ist die Berechnung der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig erklärt worden. Der Gesetzgeber ist dabei, die Bewertungsgrundlagen für die Einheitswerte neu zu definieren. Ein Kompromiss aus Fläche und Bodenwert ist wahrscheinlich. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte unterliegen dann einem größeren Überprüfungsrisiko, da die Änderungen der Grundsteuermessbescheide ursächlich auf die Bodenrichtwerte zurückzuführen sind. Daher ist mit einem weitaus höheren Aufwand bei der Auswertung der Kaufvertragsfälle zu rechnen. Auch das Erbschaftssteuerreformgesetz und die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung waren Ursachen für neue Anforderungen der Wertermittlung. Außerdem ist zu erwarten, dass die Gutachterausschüsse im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform verpflichtet werden, künftig zumindest die ermittelten Bodenrichtwerte elektronisch in einem standardisierten Datenformat der Finanzverwaltung zu übermitteln. Baden-Württemberg war 2017 noch das einzige Bundesland, in dem die Gemeinden für die Gutachterausschüsse zuständig waren. In anderen Bundesländern können sich die Gutachterausschüsse durch deutlich größere Zuständigkeitsräume und Aufgabenbereiche auf höhere Einwohner- und Kauffallzahlen stützen. Im Durchschnitt sind 40 Gutachterausschüsse in vergleichbaren Bundesländern eingerichtet, in Baden-Württemberg sind es ca. 900. In diesen kleinräumigen Strukturen wurde die Leistungsfähigkeit und Qualität der Wertermittlungsergebnisse der Gutachterausschüsse als nachteilig angesehen, da zu wenig Vergleichsfälle (Kaufverträge) vorliegen.
Die novellierte Gutachterausschussverordnung lässt nun zu, dass sich Gemeinden bei weniger als 1000 Kaufvertragsfälle/Jahr zusammenschließen können, um einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Mit Beschluss vom 17.12.2019 erklärte die Stadt Weinsberg ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Weinsberger Tal und Schozachtal“ zum 01.04.2020. Die Gemeinderäte der beteiligten Städte und Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, ElIhofen, Flein, IIsfeId, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot erklärten in gleichlautenden Beschlüssen ebenfalls ihre Bereitschaft. Die Verwaltung der Stadt Weinsberg wurde beauftragt, in Abstimmung mit den anderen Städten und Gemeinden die Rechtsform sowie die erforderlichen Sach- und Personalmittel für die Einrichtung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu ermitteln, die Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses zu definieren und die nötigen Vereinbarungen und Satzungen vorzubereiten. Dafür wurde eine interkommunale Arbeitsgruppe gegründet, bestehend aus den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden unter Mitwirkung des Büros Dr. Koch Immobilienbewertung GmbH aus Esslingen, welches am 25.10.2018 mit der Prozessbegleitung beauftragt wurde.
Der Start des gemeinsamen Gutachterausschusses „Weinsberger Tal und Schozachtal“ ist zum 01.04.2020 vorgesehen. Durch den Zusammenschluss der Gutachterausschüsse der beteiligten Kommunen würde, aufgrund der Zugriffsmöglichkeit auf ca. 1.700 Kaufverträge pro Jahr, eine ausreichende Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen. Dies würde auch zu einer deutlich höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten führen. Für die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde ein zusätzlicher Personalbedarf von 3 bis 4 Vollzeitmitarbeitern durch Personalschlüssel und Abgleich mit dem Personalbesatz vergleichbarer Gutachterausschüsse festgestellt. Die Stadt Weinsberg übernimmt die Vorfinanzierung der benötigten Personal-, Raum- und Sachkosten, deren anschließende Abrechnung mit den beteiligten Kommunen nach Einwohnerschlüssel erfolgt. Auf die Stadt Weinsberg bezogen bedeutet dies einen Kostenanteil von ca. 12%.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Weinsberger Tal und Schozachtal“ mit Sitz in Weinsberg gemäß der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.
Jahresrechnung 2017 der Stadt Weinsberg;
Feststellung durch den Gemeinderat
Frau Eberle, Kämmerin des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“, stellte die Jahresrechnung 2017 vor. Die Jahresrechnung 2017 wird mit einer Verbesserung im Vermögenshaushalt mit 8.971.322,73 Euro festgestellt. Ursächlich dafür waren im Vermögenshaushalt viele Vorhaben, die ins nächste Jahr verschoben und im nachfolgenden Haushalt erneut eingeplant wurden. Zieht man diesen Betrag von der Gesamtverbesserung ab, errechnet sich ein tatsächlicher Überschuss in Höhe von rd. 768.592 Euro. Im Verwaltungshaushalt kam es zu einer positiven Entwicklung in Höhe von 4.882.709,23 Euro. Hier sind insbesondere die Gewerbesteuermehreinnahmen mit 1.433.539,35 Euro, die höheren Finanzzuweisungen mit 921.683,83 Euro und die vielen Wenigerausgaben zu erwähnen.
Der Gemeinderat der Stadt Weinsberg hat die Jahresrechnung 2017 entsprechend festgestellt.
Jahresrechnung 2018 der Stadt Weinsberg;
Feststellung durch den Gemeinderat
Frau Eberle stellte in der Sitzung auch die Jahresrechnung 2018 vor. Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Weinsberg hat im Vermögenshaushalt mit einer deutlichen Verbesserung in Höhe von 11.080.174,28 Euro abgeschlossen. Ursächlich dafür waren wiederum viele Vorhaben, die ins nächste Jahr verschoben und im nachfolgenden Haushalt erneut eingeplant wurden. Zieht man diesen Betrag von der Gesamtverbesserung ab, errechnet sich eine Verschlechterung in Höhe von 1,86 Mio. Euro. Im Verwaltungshaushalt kam es dagegen zu einer positiven Entwicklung in Höhe von 4.255.726,63 Euro. Hier sind insbesondere die höheren Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke i. H. v. 496.492,41 Euro, die höheren Finanzzuweisungen mit 660.435.06 Euro und die vielen Wenigerausgaben mit 5.829.147,94 Euro zu erwähnen.
Der Gemeinderat der Stadt Weinsberg hat auch die Jahresrechnung 2018 festgestellt.
Beschlüsse zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen; Beschluss der Teilhaushaltsstruktur
Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz wird in Weinsberg bis zum 01.01.2020 umgesetzt werden. Die Grundsatzbeschlüsse zur Umstellung hat der Gemeinderat bereits am 26.04.2016 und am 19.06.2018 getroffen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Projektes beauftragt. Der Gemeinderat hat entschieden, dass im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen die Teilhaushalte produktorientiert gegliedert werden. Es werden im Haushalt der Stadt Weinsberg folgende Teilhaushalte gebildet: Teilhaushalt 01: Steuerung und Service, Teilhaushalt 02: Kommunale Dienstleistungen, Teilhaushalt 03: Allgemeine Finanzwirtschaft.
Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Weinsberg GmbH; Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
Herr Ehmann, Kämmerer der Stadt Weinsberg, stellte die Jahresrechnung 2018 der Stadtwerke Weinsberg GmbH vor. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Weinsberg GmbH zum Jahresabschluss 2018 entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
Jahresabschluss 2018 der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH;
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
Herr Ehmann stellte im Gemeinderat auch den Jahresabschluss 2018 der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH vor. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Erschließungsgesellschaft Gewerbegebiet Weinsberg-Ellhofen GmbH entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der mit integrierter Grünordnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften "Hirschberg West";
Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, Auslegungsbeschluss
Der Vorhabenträger, die BPD Immobilienentwicklung GmbH, Niederlassung Stuttgart plant die innerstädtische Wohnbaugrundstücke Lenaustraße 2 und Hildtstraße 7 (Flst. 2010 u. 2011) zu bebauen. Der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan ist erstellt durch das Architekturbüro Frank Ludwig GmbH, 70180 Stuttgart. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan „Raum Weinsberg“ weist für das Plangebiet Wohnflächen aus. Für das Plangebiet ist ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1937 vorhanden. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hirschberg West“ soll aus dem vorgenannten Bebauungsplan und Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Hirschberg West“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Generalsanierung im Bildungszentrum "Rossäcker";
Vergabe von Planungsleistungen
In der Gemeinderatssitzung am 29.01.2019 hat der Gemeinderat der Generalsanierung des Bildungszentrums „Rossäcker“ zugestimmt. Die Verwaltung hat ein europaweites zweistufiges Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung durchgeführt. Es wurden sieben Teilnahmeanträge eingereicht, aufgrund von Formfehlern mussten zwei Anträge zwingend ausgeschlossen werden. Fünf Büros wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, von diesen haben drei Büros ein Angebot eingereicht, ein Angebot musste aufgrund von Formfehlern zwingend ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Präsentation der Büros vor der Bewertungskommission aus Vertretern des Gemeinderates, der Schulen und der Verwaltung wurde das Büro Riemer Planung GmbH ausgewählt. Auf Basis der Kostenschätzung für die Generalsanierung beträgt das Angebot des Büros Riemer Planung GmbH 891.316 EUR. Die Kostenschätzung für die Honorarkosten beträgt insgesamt ca. 1,35 Mio. EUR. Das Büro Riemer Planung war bereits mehrfach für die Stadt Weinsberg tätig. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, einen Honorarvertrag nach HOAI mit dem Büro Riemer Planung GmbH auf Basis des Angebotes aus dem Verhandlungsverfahren abzuschließen.
Erweiterung der Feuerwehraufstellfläche im Bereich der Grundschule Weinsberg;
Vergabe von Tiefbauarbeiten
In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 hat der Gemeinderat der Erweiterung der Feuerwehraufstellfläche im Bereich der Grundschule Weinsberg zugestimmt. Die Kostenberechnung beträgt 67.446,64 EUR. Die Verwaltung hat eine beschränkte Ausschreibung nach VOB durchgeführt. Es wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von diesen haben sieben Firmen ein Angebot eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Dervishaj aus Heilbronn in Höhe von 53.575,76 EUR eingereicht. Die Firma Dervishaj war bereits mehrfach für die Stadt Weinsberg tätig. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Dervishaj aus Heilbronn zum Angebotspreis von 53.575,76 EUR zugestimmt.
Neufestsetzung der Abwassergebühren;
Vorstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 und Beschlussfassung über die Schmutzwasser- sowie die Niederschlagswassergebühren 2020
Für das Jahr 2020 ist die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren neu zu kalkulieren. Dem Gemeinderat wurde die Gebührenkalkulation 2020 sowie die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2015 als Entscheidungsgrundlage vorgelegt.
Bisherige Gebühren:
Schmutzwassergebühr 1,55 €/m³, Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m².
Vorschlag neu:
Schmutzwassergebühr 1,31 €/m³, Niederschlagswassergebühr 0,35 €/m².
Der Gemeinderat hat der Gebührenkalkulation vom 04.12.2019 zugestimmt und die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wie vorgeschlagen beschlossen.
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Weinsberg vom 18.09.2012;
Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat die Gebührenkalkulation für das Schmutz- und Niederschlagswasser für das Jahr 2020 beschlossen. Die Beschlussfassung ist durch eine Änderungssatzung der Abwassersatzung bekanntzugeben. Der Gemeinderat hat über die Änderungssatzung einen Beschluss herbeizuführen.
Der Gemeinderat hat dafür eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Weinsberg vom 18.09.2012 beschlossen.
Bürgerstiftung Stadt Weinsberg;
Einvernehmen des Gemeinderats zur Bestellung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrates
Im April 2004 wurde die Bürgerstiftung Stadt Weinsberg durch den Gemeinderat der Stadt gegründet. Sie ist eine Einrichtung, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt handelt und auf die Unterstützung durch Dritte baut. Zweck der Stiftung ist es, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Sport, Umweltschutz sowie die Jugend- und Seniorenhilfe zu fördern. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegen. Für die Bürgerstiftung wurden die folgende Organe eingerichtet: Stiftungsvorstand, Stiftungsrat.
Die Amtszeit des Stiftungsrates endete mit der Amtszeit des Gemeinderates im Jahr 2019. Gemäß der Satzung für die Bürgerstiftung Stadt Weinsberg besteht der Stiftungsrat aus dem Bürgermeister der Stadt Weinsberg und weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden vom Stiftungsvorstand (Bürgermeister) im Einvernehmen mit dem Gemeinderat der Stadt Weinsberg ernannt. Die Hälfte der weiteren Mitglieder müssen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Weinsberg sein. Die Entsendung fand in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats vom 23. Juli 2019 statt. Jetzt waren noch die weiteren Mitglieder, die nicht dem Gemeinderat entstammen, zu ernennen. Vom Stiftungsvorstand wurden folgende Personen für den Stiftungsrat vorgeschlagen: Renate Lindner-Klodt, Alexander Domesle, Heinz Nitsche, Maria Wagner. Der Stiftungsvorstand hat um das Einvernehmen des Gemeinderates für die oben genannten Personen gebeten. Eine weitere Person ist noch zu benennen.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen für die Aufnahme der genannten Personen in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung der Stadt Weinsberg.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat bei der Stadt Weinsberg eingegangene Spenden einstimmig genehmigt.