Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2020
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:
Bebauungsplan „Weidachstraße West" in Weinsberg
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.03.2020 wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Weidachstraße West“ vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, den überarbeiteten Entwurf erneut offenzulegen. Während der erneuten Offenlegung sind keine Anregungen oder Bedenken der Öffentlichkeit eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden (LRA Heilbronn und RP Stuttgart) sowie die Behandlungsvorschläge wurden dem Gemeinderat in der Sitzung ausführlich vorgestellt und der Textteil der Planunterlagen um einen Hinweis zu kleintiersicheren Schachtdeckeln und Schachtabdeckungen und zur Begrünung von Flachdächern ergänzt. Ansonsten kam es zu keinen wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.
Ausdrücklich begrüßt wurde vom Gemeinderat, dass das Gebiet an das Rad- und Fußwegnetz angebunden werden soll. Bürgermeister Stefan Thoma wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im nächsten Jahr die schon länger geplante Fußgängerbrücke von der Weidachstraße zum Fachmarktzentrum als direkte Querverbindung in Angriff genommen werden soll. In dem Gebiet sollen u.a. ein Drogeriemarkt und eine private Kindertagesstätte angesiedelt werden.
Der Gemeinderat stimmte nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dem Bebauungsplan als Satzung zu.
Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge
Die kommunalen Landesverbände und Kirchen haben sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge (Landesrichtsatz) für das Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt. Grundsätzlich wird angestrebt, einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung zu erreichen. Aufgrund der Corona-Pandemie sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen jedoch dafür aus, nur einen Teil der Kostensteigerungen zu berücksichtigen und empfehlen eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge lediglich um 1,9 Prozent.
Bei den letzten Beitragsanpassungen wurde vom Gemeinderat jeweils beschlossen, bei den Beitragsfestsetzungen nicht nur Kinder unter 18 Jahren, sondern alle kindergeldberechtigten Kinder zu berücksichtigen. Außerdem wird seit 1. September 2005 generell ein elfmonatiger Elternbeitrag (Monat August ist beitragsfrei) erhoben.
Nachdem sich diese Regelungen bewährt haben, wird vorgeschlagen, es dabei zu belassen und die Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten entsprechend der Empfehlung nach dem Landesrichtsatz im Kindergartenjahr 2020/2021 zu erheben. Der Gemeinsame Kindergartenausschuss hat dieser Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge am 15. Juli 2020 zugestimmt. In den Kindergartenverträgen zwischen der Stadt und den Kirchen wurde vereinbart, dass von allen Kindergartenträgern im Stadtgebiet ein einheitlicher Elternbeitrag zu erheben ist. Maßgebend dafür ist der Landesrichtsatz. Die Eltern sollen durch ein gemeinsames Schreiben über die neuen Beiträge unterrichtet werden.
Der Gemeinderat hat die Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten für das Kindergartenjahr 2020/2021 wie folgt festgesetzt:
Neubaugebiet „Salmannsäcker III" in Weinsberg-Gellmersbach
Im Neubaugebiet „Salmannsäcker III“ laufen derzeit die Erschließungsarbeiten. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Dezember 2020 abgeschlossen sein. Danach sind die dortigen Baugrundstücke nach Erteilung einer Baugenehmigung sofort bebaubar.
Die Stadt Weinsberg ist im Plangebiet Eigentümerin von insgesamt 19 Bauplätzen für Ein- oder Zweifamilienhäuser und von 2 Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser, die zum Verkauf stehen. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauplätzen hat der Gemeinderat neben dem Verkaufspreis in der Sitzung auch Vergabekriterien beschlossen, die eine möglichst gerechte und vor allem auch rechtssichere Vergabe ermöglichen sollen. Die Bauplatzpreise sind in den letzten Jahren, bedingt durch eine sehr hohe Nachfrage verbunden mit einem äußerst eingeschränkten Angebot, allgemein stark angestiegen. Unter Berücksichtigung der Gestehungskosten und einem marktgerechten Wert wurde dem Gemeinderat ein Verkaufspreis von 360,- €/m² - voll erschlossen - vorgeschlagen. Die Stadt Weinsberg behält sich an jedem Bauplatz ein Wiederkaufsrecht für den Fall vor, dass der Erwerber auf dem Vertragsgegenstand nicht innerhalb von 18 Monaten ab Beurkundung gerechnet mit dem Bau eines Wohnhauses beginnt, das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten bezugsfertig erstellt ist oder der Erwerber das Kaufgrundstück ohne Zustimmung der Stadt ganz oder teilweise unbebaut (entgeltlich oder unentgeltlich) weiter veräußert. Der Bewerbungszeitraum für die Grundstücke wird voraussichtlich Mitte September 2020 sein.
4 Bauplätze sollen gegen Höchstgebot verkauft werden (Mindestgebot ist der Verkaufspreis), wobei ein Gebot auf bis zu 2 Bauplätze begrenzt ist. 15 Bauplätze sollen nach dem Losverfahren verkauft werden, wobei eine Bewerbung für bis zu drei Bauplätzen möglich ist. Die 2 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser hat die Stadt Weinsberg für bezahlbaren Mietwohnungsbau vorgesehen und steht hier bereits in aussichtsreichen Gesprächen mit einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Der Ortschaftsrat Gellmersbach hat sich in der Sitzung vom 2. Juli 2020 mit dem Thema befasst und hat den Vergabekriterien zugestimmt. Der Gemeinderat hat sich diesem Votum angeschlossen und die Vergabekriterien beschlossen.
Neubaugebiet „Wetterisch 3, 1. Änderung" in Weinsberg-Grantschen
Die Stadt Weinsberg kann seit einigen Jahren im Ortsteil Grantschen keine städtischen Wohnbauplätze anbieten. Die vorhandenen, nicht überbauten Wohnbaugrundstücke sind in privater Hand und stehen dem Markt nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat entschieden, ein Bebauungsplanverfahren zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche im Innenbereich zu Wohnfläche durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Im Planbereich entstehen 4 Bauplätze für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Nach Erteilung einer Baugenehmigung sind die Bauplätze sofort bebaubar.
Auch für diese Bauplätze hat der Gemeinderat nun den Verkaufspreis und Vergabekriterien festgelegt. Es soll derselbe Kaufpreis wie im Gebiet „Salmannsäcker III“ in Gellmersbach angesetzt werden, also 360,- €/m². 2 Bauplätze sollen gegen Höchstgebot verkauft werden (Mindestgebot ist der Verkaufspreis), wobei das Gebot auf einen Bauplatz begrenzt ist. 2 Bauplätze sollen nach dem Losverfahren verkauft werden, wobei sich die Bewerbung auf beide Bauplätze beziehen kann. Auch für diese Bauplätze behält sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht vor.
Der Ortschaftsrat Grantschen hatte eher dazu tendiert, alle 4 Bauplätze im Losverfahren zu vergeben, kann aber auch den im Gemeinderat vorgestellten Vorschlag mittragen. Der Gemeinderat hat den Vergabekriterien für den Verkauf der 4 Bauplätze auf dieser Grundlage zugestimmt.
Generalsanierung des Bildungszentrums „Rossäcker“
Für den 2. Bauabschnitt der Generalsanierung des Bildungszentrums „Rossäcker“ wurden die ersten Gewerke ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um die Innen- und Außensanierung der Weibertreuschule, ohne Fachklassenzimmer und Elektroinstallationsarbeiten. Diese Ausschreibungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung über insgesamt 16 Vergaben zu beschließen und zwar für folgende Gewerke: Roh- und Rückbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Flachdacharbeiten, Außenputzarbeiten inkl. Wärmedämmverbundsystem, Metallbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Baureinigungsarbeiten, Heizungsinstallation, Lüftungsinstallation, Sanitärinstallation. Die Projektsteuerung soll dem Büro Drees und Sommer übertragen werden.
Die Vergabesumme beläuft sich auf insgesamt über 3 Millionen Euro. Die Ausschreibung ergab ein sehr erfreuliches Ergebnis, nachdem fast alle Angebote zum Teil sogar deutlich unter der Kostenschätzung lagen.
Der Gemeinderat stimmte allen Vergabevorschlägen zu.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat bei der Stadt Weinsberg eingegangene Spenden genehmigt.