Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht auch wieder Lockerungen bei Reisen und Urlaub – sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Reisen ins Ausland. Das Land hat dazu eine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne erlassen. Bei der Corona-Hotline des Landkreises gehen in den letzten Tagen verstärkt Anfragen rund um die Themen Urlaub, Einreise und Quarantäne ein. Ansprechpartner für diese Fragen sind in erster Linie die Städte und Gemeinden.
Inzwischen gibt es keine pauschale Einreise-Quarantäne mehr, auch nicht für Personen, die aus einem Staat außerhalb des Schengen-Raums einreisen. Seit dem 16. Juni 2020 ist entscheidend, ob sich eine Person in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete finden Reisende auf der Website des Sozialministeriums (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/).
Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem örtlichen Bürgermeisteramt aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen Bußgelder nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Sozialministeriums finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/ oder unter Corona-Virus Aktuell.
Das Landratsamt Heilbronn informiert: Reisen ins Ausland und Quarantäne-Auflagen