Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2020
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:
Einrichtung eines Waldkindergartens in Weinsberg
In Weinsberg soll baldmöglichst ein Waldkindergarten eingerichtet werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat in der Sitzung gefasst.
Bereits im letzten Jahr wurden dem Gemeinderat erste Ideen zu einem Waldkindergarten und verschiedene Standortmöglichkeiten vorgestellt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, Standorte zu prüfen und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich unter Einbeziehung des KVJS (Landesjugendamt) mehrere Standorte untersucht, so dass das Ergebnis nun dem Gemeinderat fundiert vorgelegt werden konnte. Verwaltungsintern wird ein Standort bei der Waldarbeiterhütte im Brühltal favorisiert. Das Stadtbauamt hat für diesen Standort eine konkrete Planung in Bezug auf Nutzung, Kosten und Baurecht durchgeführt. Zur Umnutzung eines Teils der Waldarbeiterhütte zu Kitazwecken müssten erhebliche Umbauarbeiten durchgeführt werden (Belichtung, Belüftung, Brandschutz, Beheizbarkeit, kindgerechte Ausstattung). Die Kosten würden sich insgesamt auf ca. 140.000 Euro belaufen. Alternativ wurde eine Lösung mit einem speziellen, für diesen Zweck geeigneten Bauwagen untersucht, der unweit der Waldarbeiterhütte auf einer Lichtung platziert werden könnte. Die Kosten für diese Lösung betragen rund 110.000 Euro.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Variante mit dem Bauwagen aus und beauftragte die Verwaltung, dieses Konzept umzusetzen. Einziger Wermutstropfen wäre, dass zu diesem Standort, ausgehend vom Treffpunkt am Wanderparkplatz, ein Fußweg von rund 1 km in Kauf genommen werden müsste. Da der Weg zum Bauwagen aber für die Kinder bereits viel Abwechslung bietet und eine Menge erkundet werden kann, wurde dies allgemein als kein Hinderungsgrund angesehen.
Bericht zur aktuellen finanziellen Situation der Stadt Weinsberg und haushaltswirtschaftliche Sperre
Städte, Gemeinden und Kreise müssen aufgrund der Corona-Pandemie mit erheblichen Einnahmerückgängen rechnen. Durch den sogenannten Lockdown wurden die deutsche Wirtschaftsleistung und in der Folge auch die Steuereinnahmen in bisher beispiellosem Ausmaß reduziert. Hauptsächlich werden sich diese in den Bereichen der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und auch in deutlich geringer ausfallenden Schlüsselzuweisungen im Kommunalen Finanzhaushalt abbilden.
Neben diesem erheblichen Rückgang der Einnahmen aus Steuern und dem Finanzausgleich haben die Kommunen auch fehlende Einnahmen aufgrund der geschlossenen Einrichtungen im Sozial-, Kultur- und Gesundheitsbereich zu verkraften (Volkshochschule, Bücherei, Bäder, Hallen, kulturelle Veranstaltungen bis hin zu den Kindertageseinrichtungen), die Fixkosten bleiben jedoch erhalten.
Bei der Stadt Weinsberg sind die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer mittlerweile durch Herabsetzungsanträge und Rückzahlungen aus Vorjahren im Vergleich der letzten 5 Jahre um rund 50 % eingebrochen. Das aktuelle Veranlagungssoll beträgt nur noch rund 2 Mio. Euro (bisheriger Durchschnitt 3,9 Mio. Euro). Die konkreten Auswirkungen können im Moment nicht prognostiziert werden, die Konjunkturprognosen wurden aber massiv nach unten revidiert, die Weltwirtschaft befindet sich in einer Rezession, es ist mit einem massiven Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zu rechnen. Das bisher einmalige an der Situation ist, dass alle Branchen und alle Stufen der Wertschöpfungskette betroffen sind, daher wird auch nicht nur ein Einbruch bei den Steuern erwartet, für die der Stadt ein Hebesatzrecht zusteht, sondern ein massiver Rückgang über alle Steuerarten hinweg, mit Ausnahme der Grund- und Hundesteuer.
Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Planergebnis des Ergebnishaushaltes wesentlich verschlechtert. Da es sich im Fall der Gewerbesteuer nicht lediglich um einen wesentlichen, sondern um einen erheblichen Fehlbetrag handelt, ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans erforderlich. Der Nachtragshaushalt wird nach der Sommerpause eingebracht.
Haushaltswirtschaftliche Sperre: Den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu erlassen, bis konkrete Erkenntnisse bzw. verlässliche Zahlen zur finanziellen Entwicklungen des Haushaltsjahres 2020 vorliegen. Durch die haushaltwirtschaftliche Sperre werden Ansätze des Haushaltsplanes nicht aufgehoben. Die Sperre verbietet vielmehr zeitlich begrenzt deren Inanspruchnahme.
Laufende Großprojekte, wie z. B. die Generalsanierung des Bildungszentrums oder der Neubau des Feuerwehrmagazins, sind von der Haushaltssperre nicht umfasst.
Ausblick auf den Haushalt 2021: Die Einbringung des Haushalts 2021, die für Dezember 2020 vorgesehen ist, wird sich voraussichtlich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um zeitnah aktuellere Einschätzung der Steuererträge berücksichtigen zu können.
Der Gemeinderat nahm den Bericht zu der aktuellen finanziellen Entwicklung des Haushaltsjahres 2020 zur Kenntnis. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt.
Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Mitte“
Das Sanierungsgebiet „Mitte“ in Weinsberg wurde 2008 beschlossen. Ein wesentliches Sanierungsziel war die Neuordnung des ehemaligen „Röckareals“ in der Schwabstraße/Ladestraße, was mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In den folgenden Jahren wurde durch drei Erweiterungen der Geltungsbereich angepasst, zuletzt der Bereich um das Rathaus.
Nachdem im Umfeld der Seufferheldstraße unmittelbar verschiedene Gebäude Sanierungsbedarf haben, wurde eine Anfrage an das Regierungspräsidium bezüglich einer erneuten Erweiterung gestellt. Das Regierungspräsidium hat die Zustimmung in Aussicht gestellt. Allerdings wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass mit dieser 4. Erweiterung/Satzungsänderung keine weitere Erweiterung, d.h. keine weitere Inselbildung im Rahmen der Sanierung „Mitte“, erfolgen darf. So kann z. B. die beabsichtigte Sanierung der „Unterführung Traubenplatz“ in dieser Erweiterung nicht untergebracht werden und soll deshalb in ein späteres Sanierungsgebiet integriert werden.
Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Mitte“ in Weinsberg zu.
Umsetzung des Digitalpakts Schulen
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung des Digitalpakts für die Weinsberger Schulen wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 5. Mai 2020 ausführlich vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Umsetzung zugestimmt. Die Verwaltung hat die ersten Gewerke für den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur zur Umsetzung ausgeschrieben, so dass nun die Vergaben der einzelnen Arbeiten anstanden.
Die Kostenschätzung für die zu beschaffende Hardware beträgt rund 80.000 Euro. Die Maßnahme wurde nach der Unterschwellenvergabeordnung öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 17 Firmen die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen und 3 Angebote zum Einreichungstermin abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. NetPlans Neckarsulm GmbH aus Heilbronn mit 80.154,83 Euro abgegeben
Die Kostenschätzung für das Glasfasernetzwerk beträgt rund 67.500 Euro. Diese Maßnahme wurde beschränkt nach VOB ausgeschrieben.7 Firmen wurden zur Angebotserstellung aufgefordert, zum Submissionstermin wurde nur ein Angebot abgegeben. Das Angebot der Fa. Schneider Elektrotechnik aus Erlenbach beträgt 70.728,02 Euro.
Der Gemeinderat hat den Vergaben an die genannten Firmen zugestimmt.
Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat bei der Stadt Weinsberg eingegangene Spenden einstimmig genehmigt.