Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung).
Nachfolgende aktualisierte Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell gültigen Corona-Verordnung.