Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 14. Mai 2020 wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Mit der Verordnung wird der Präsenzunterricht auf die Klassenstufe 4 der Grundschule sowie der entsprechenden Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erweitert. Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Verordnung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 29. April 2020 ab dem 18. Mai 2020 außer Kraft gesetzt.