Kindertageseinrichtungen können die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Hier setzt das Land mit der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020 den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung.
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Betreuung auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können.
Vor diesem Hintergrund können die Eltern weiterhin Bedarf für eine erweiterte Notbetreuung anmelden. (Anmeldeformulare sind auf der Homepage wie folgt zu finden: Kindergärten
Zusätzlich zur erweiterten Notbetreuung ist die Betreuung von Kindern nach der aktuellen, bis zum 15.06.2020 geltenden, Corona -Verordnung darüber hinaus gestattet, soweit noch Aufnahmekapazitäten innerhalb der Grenzen dieser Verordnung verbleiben.
Die Stadt Weinsberg möchte nun unter Berücksichtigung der Vorgaben weiteren Kindern eine Teilnahme an der Betreuung ermöglichen und zwar zunächst den Vorschulkindern, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass weiterhin Kapazität neben der Notbetreuung vorhanden ist. Diese Regelung soll ab 25. Mai 2020 starten und gilt entsprechend der Verordnung zunächst bis zum 15.06.2020.
Im Krippenbereich konnten mit allen Eltern individuelle Absprachen in den Einrichtungen getroffen werden. Die Eltern, deren Kinder zunächst berücksichtigt werden können, sind bereits informiert und erhalten noch schriftlich Bescheid.
Sobald es weitere Vorgaben des Landes für den Betrieb unserer Kindertageseinrichtungen für die Zeit ab dem 16.06.2020 gibt, werden wir darüber so schnell wie möglich informieren.