Die Stadt Weinsberg bietet aktuell drei Wohnbauplätze für ein Ein- und/oder Zweifamilienhaus ausschließlich zur Eigennutzung gegen Gebot an. Zur Auswahl stehen:
1. | Flurstück 5622, Ruth-Kölle-Straße, 611 m², Mindestgebot 450,00 EUR/m² |
2. | Flurstück 4970, Schlesienstraße, 503 m², Mindestgebot 450,00 EUR/m² |
3. | Flurstück 5738, Pfaff-/Käpplingerstraße, 396 m², Mindestgebot 400,00 EUR/m² |
Die entsprechenden Lagepläne und Auszüge aus den Bebauungsplänen finden Sie nachstehend. Für das Flurstück 5738 ist die direkte Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB maßgebend.
Bei Interesse am Erwerb einer der städtischen Bauplätze senden Sie Ihr schriftliches Gebot (nicht per E-Mail) unter Angabe der gewünschten Flurstücksnummer in der Zeit vom 01. Mai 2021 bis spätestens 31. Mai 2021 (eingehend), in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gebotsverfahren Bauplatz Flurstück _____“ an die Stadt Weinsberg. Bitte nutzen Sie zur Gebotsabgabe ausschließlich den beiliegenden Rückantwortbogen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eingehende Gebote vor Beginn und nach Ablauf des o.g. Zeitraums nicht berücksichtigt werden.
Sie können nur ein Gebot für einen Bauplatz abgeben. Geben Sie für mehrere Bauplätze Gebote ab, werden alle Gebote nicht gewertet.
Im o.g. Mindestgebot sind sämtliche Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg bereits enthalten. Bei Fragen zu den sonstigen Haus- und Grundstücksanschlüssen (z.B. Strom, Wasser) verweisen wir an das jeweilige Versorgungsunternehmen.
Die Stadt Weinsberg behält sich das Wiederkaufsrecht am Grundstück für den Fall vor, dass der Erwerber auf dem Vertragsgegenstand nicht innerhalb von 18 Monaten mit dem Bau eines Wohnhauses beginnt, nicht innerhalb von weiteren 18 Monaten das erstellte Gebäude selbst bezieht oder das Grundstück ohne Zustimmung des Veräußerers ganz oder teilweise unbebaut (entgeltlich oder unentgeltlich) weiter veräußert.
Die aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen sind vollumfänglich zu beachten.