Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heilbronn vom 16.04.2021 wurde die Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt.
Aufgrund der Auswirkungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes auf die Corona-Verordnung des Landes sind jetzt der Präsenzunterricht sowie sämtliche Betreuungsangebote mit Feststellung der Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 untersagt.
In der Grundschule wird die Notbetreuung bis auf Weiteres fortgeführt.
Der Gemeinderat hat seiner Sitzung am 27.04.2021 einstimmig entschieden, die Beiträge für April zurück zu erstatten und die Beiträge für Mai vorerst auszusetzen.
Eltern, die die Notbetreuung in der Betreuungseinrichtung der Grundschule Weinsberg in Anspruch genommen haben, erhalten wie in den letzten Monaten eine individuelle Einzelabrechnung.