Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn wurden die Kindertagesstätten ab 20.04.2021 geschlossen und es wird lediglich eine Notbetreuung angeboten.
Nachdem in den Kindertagesstätten bis 19.04.2021 der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattgefunden hat, ist keine Rückerstattung der Elternbeiträge für den Monat April 2021 vorgesehen. Für den Monat Mai 2021 sollen die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten vorerst ausgesetzt werden.
Eine Verrechnung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 20. bis 30.04.2021 mit den Mai-Elternbeiträgen, sofern eine Öffnung im Mai noch möglich werden sollte, ist beabsichtigt.
Eltern, die die Notbetreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch nehmen, erhalten eine separate Einzelabrechnung.