Stellungnahme von Bürgermeister Stefan Thoma


Stellungnahme von Bürgermeister Stefan Thoma in der Verwaltungsrechtssache gegen das Land Baden-Württemberg wegen Anfechtung der Bürgermeisterwahl vom 2.2.2020

  1. Nach der bislang nur telefonisch und über eine knappe Pressenotiz des Verwaltungsgerichts übermittelten Auskunft hat die 7. Kammer im Nachgang zur gestrigen Verhandlung am heutigen Tage einen Urteilstenor bekannt gegeben, nach dem das beklagte Land angewiesen wird, die damalige Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Der Einspruchsbescheid des Landratsamts Heilbronn, der den Einspruch des Mitbewerbers abgewiesen hatte, sei aufzuheben.
  2. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Dies kann noch Tage oder Wochen dauern. Erst mit deren Zustellung beginnen Rechtsmittelfristen zu laufen.
  3. Die angekündigte Entscheidung der 7. Kammer überrascht mich. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hatte mit Bescheid vom 16.3.2020 im Ergebnis die Wahl für gültig erklärt. Es bleibt nun abzuwarten, welche Gründe das Gericht in seiner Urteilsbegründung konkret anführt. Das weitere Vorgehen, insbesondere zur Frage der Einlegung von Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung, kann erst nach Vorliegen und Auswertung der kompletten Urteilsbegründung festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt werde ich keine weiteren Kommentare abgeben, da es sich noch um ein laufendes Verfahren handelt und die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.

Als Bürgermeister der Stadt Weinsberg werde ich weiterhin zusammen mit dem Gemeinderat und den Ortschaftsräten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung meinen vollen Einsatz leisten.


Weinsberg, 13.08.2021

Stefan Thoma
Bürgermeister