Allgemeinverfügung für Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten


Das Ministerium für Soziales und Integration hat die Landkreise in BadenWürttemberg angewiesen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten regelt. Die Ausnahmen betreffen unter anderem Grenzpendler und Grenzgänger sowie Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz. Die vom Landratsamt Heilbronn erlassene Allgemeinverfügung wird am Freitag, 19. Februar 2020, in Kraft treten.