Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Einelternfamilien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigtem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung leben;
- Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 512-142, 512-143 oder 512-149.
Die Gutscheinkarten können nur nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden!