Landesfamilienpass 2021


Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher  Gemeinschaft leben;
  • Einelternfamilien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigtem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung leben;
  • Familien, die Hartz IV-Leistungen beziehen oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 512-142, 512-143 oder 512-149.

Die Gutscheinkarten können nur nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden!