Update: Elternbeiträge für Kindertagesstätten sowie für die Kernzeit- und Ganztagsbetreuung an der Grundschule Weinsberg werden für Januar zurückerstattet und für Februar bis auf weiteres ausgesetzt


Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind die Kindertagesstätten und die Schulen landesweit geschlossen und es wird lediglich eine Notbetreuung angeboten. Der Gemeindetag und der Städtetag haben das Land aufgefordert, den Kommunen eine adäquate Entschädigungsregelung anzubieten und Eltern finanziell zu entlasten. Gemeinderat und Stadtverwaltung Weinsberg sind sich einig, dass die Eltern für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen grundsätzlich auch keine Beiträge entrichten sollten.

In der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar 2021 hat der Gemeinderat deshalb einstimmig beschlossen, allen Eltern die für Januar bereits entrichteten Beiträge sofort zurückzuerstatten.

Eltern, die im Januar die Notbetreuung in den Kindergärten oder in der Betreuungseinrichtung der Grundschule Weinsberg in Anspruch genommen haben, erhalten im Februar eine separate Einzelabrechnung.

Das Land wollte ab 1. Februar 2021 die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen und die Grundschulen schrittweise mit Aufrechterhaltung der Notbetreuung. Nachdem die geplante Pressekonferenz vom 27. Januar 2021 abgesagt werden musste, ist derzeit noch unklar, ob und inwiefern eine Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 1. Februar 2021 stattfinden kann. Deshalb werden die Beiträge für Februar bis auf weiteres ausgesetzt und nicht abgebucht. Sobald uns weitere Entscheidungen der Landesregierung vorliegen, werden wir umgehend informieren.