Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2021


In Vertretung für Bürgermeister Stefan Thoma leitete Birgit Vollert, Erste Stellvertreterin des Bürgermeisters, die Gemeinderatssitzung. Durch die andauernde Coronapandemie fand die Sitzung in der Mehrzweckhalle in Gellmersbach statt.

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:

Änderung Musikschulordnung
Anlass für eine Überarbeitung der Musikschulordnung war der Wunsch, das Musikschuljahr dem der allgemeinbildenden Schulen anzupassen. Das Musikschuljahr begann bisher am 01. Oktober und soll künftig am 01. September eines Jahres beginnen.

Neben der Anpassung des Musikschuljahres wurden weitere Aktualisierungen in die Neufassung der Schulordnung aufgenommen. So wurde zum Beispiel der Unterrichts- und Fächeraufbau den aktuellen Begebenheiten angepasst.

Der Gemeinderat hat die Änderung der Musikschulordnung einstimmig beschlossen.

Gutscheinaktion für Weinsberger Gewerbebetriebe
Mit der „Weinsberger Gutscheinaktion“ sollen Einkäufe und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Weinsberg für den Inhaber und Kunden attraktiver werden. Echt schwäbisch: 10 Euro bezahlen, 12 Euro erhalten – das ist der Ansatz, mit dem die Stadt Weinsberg je Gutschein 20 % Vergünstigung gewährt. Es steht ein Kontingent von 5.000 Gutscheinen zur Verfügung. Jeder Kunde kann mehrere Gutscheine erwerben.

Teilnahmeberechtigte Unternehmen können sich über die Homepage der Stadt Weinsberg www.weinsberg.de oder per E-Mail unter Stadt@Weinsberg.de registrieren. Mitmachen können stationäre nicht filialisierende Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister mit einem Betrieb in Weinsberg. Die Gutscheine werden nach einer Anmeldefrist an die teilnehmenden Betriebe gleichmäßig verteilt. Die Stadt druckt Plakate und stellt diese den Unternehmen zusammen mit den Gutscheinen kostenfrei zur Verfügung. Zudem erstellt die Stadt eine Unterseite mit den teilnehmenden Unternehmen sowie den Teilnahmebedingungen auf ihrer Homepage und bewirbt die Aktion in der Presse.

Neufestsetzung Kindergartenbeiträge
Die Kommunalen Landesverbände und Kirchen sprechen sich aufgrund der Coronapandemie dafür aus, nur einen Teil der Kostensteigerungen bei der Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge zu berücksichtigen und die Beiträge moderat um 2,9 Prozent zu erhöhen. Dieser Empfehlung schließt sich die Stadt Weinsberg an.

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 gelten folgende Monatsbeiträge (EUR), wobei der Monat August beitragsfrei ist:

Regel-
kindergarten

verlängerte
Öffnungszeiten

Ganztages-
betreuung

Kinder-
krippe

Kinderkrippe
Ganztages-
betreuung

 

Kiga-
Alter

2-
Jährige

Kiga-
Alter

2-
Jährige

Kiga-
Alter

2-
Jährige

 

 

 

133

266

166

332

346

593

395

593

Für ein Kind aus einer
Familie mit einem
kindergeldberechtigten
Kind

103

206

129

258

268

440

293

440

Für ein Kind aus einer
Familie mit zwei
kindergeldberechtigten
Kindern

69

138

86

172

179

299

199

299

Für ein Kind aus einer
Familie mit drei
kindergeldberechtigten
Kindern

23

46

29

58

60

117

78

117

Für ein Kind aus einer
Familie mit vier und mehr
kindergeldberechtigten
Kindern

 

Teilnahme an der Wohnraumoffensive des Landes Baden-Württemberg;
hier: Grundsatzbeschluss zur Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Wohnen BW

Die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein vorrangiges Anliegen der Stadt Weinsberg. Bei der Umsetzung dieses Ziels bietet die von der Landesregierung Baden-Württemberg ins Leben gerufene Wohnraumoffensive BW kostenfreie Unterstützung an.  Es sollen Impulse gesetzt werden zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerechter Umsetzungskonzepte mit einem auf die Weinsberger Gegebenheiten zugeschnittenen und an sozialen Maßstäben orientierten Wohnungsmix. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür, in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Wohnen BW konkrete Umsetzungsschritte einzuleiten.

Digitalisierung bei der Stadt Weinsberg; hier: Sachstandsbericht
Die Stadt Weinsberg und der Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ gehen den Weg zu digitalen Verwaltungsleistungen gemeinsam. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen bis zum 31.12.2022 sämtliche Verwaltungsleistungen, vom Antragseingang über dessen Bearbeitung bis zur Benachrichtigung des Antragstellers, durchgängig digital möglich sein.

Über eine landeseigene E-Government-Plattform „service-bw.de“ können sich dann Bürger*innen, Unternehmen und andere Behörden ihr individuelles Service-Konto anlegen und darüber mit der Stadtverwaltung kommunizieren und Anträge stellen. Hierfür werden derzeit Strukturen und Abläufe, etc. geschaffen. Die Verwaltung berichtet in der Gemeinderatssitzung über den Stand der hierfür notwendigen Vorarbeiten und den Zeitplan der Umsetzung des Digitalisierungsprozesses.

Das digitale Angebot stellt eine Ergänzung der bisherigen Angebote dar, was bedeutet, dass parallel dazu auch weiterhin der persönliche Kontakt zur Verwaltung möglich sein wird.

Raumlufthygiene in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Gemeinderat und Verwaltung haben sich intensiv mit der Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Schulen und Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Hintergrund ist die kürzlich erfolgte Bereitstellung von Fördermitteln der Landesregierung, die allerdings an bestimmte enge Bedingungen geknüpft ist. Die Effizienz dieser Geräte ist sehr umstritten (nähere Ausführungen hierzu auf unserer homepage). Der Gemeinderat hat sich daher vorbehaltlich neuer Erkenntnisse und nach derzeitigem Wissensstand gegen die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen entschieden. Das richtige „Stoßlüften“ bleibt eindeutig das Mittel der Wahl, um die Aerosolbelastung in den Räumen zu minimieren.

Als flankierende Maßnahme hat die Stadtverwaltung Weinsberg daher im Rahmen einer Eilentscheidung bereits in der vergangenen Woche CO²-Sensoren beschafft. Auch mit Luftfilteranlagen ist regelmäßiges Stoßlüften und das Einhalten der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) unerlässlich. CO²-Sensoren messen nach ihrer Installation während des Unterrichts kontinuierlich die Raumluft und signalisieren den richtigen Zeitpunkt für die Fensterlüftung.

Weitere wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Raumlufthygiene werden verfolgt und ggf. zeitnah umgesetzt.

Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat die bei der Stadt Weinsberg eingegangenen Spenden einstimmig genehmigt.