Inzidenzstufe 1 im Landkreis Heilbronn


Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Samstag, 17. Juli 2021, an fünf Tagen in Folge den Wert von 10 nicht überschritten hat gelten ab Donnerstag, 22. Juli 2021, weitere Lockerungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.  

Damit sind ab Donnerstag wieder private Treffen mit maximal 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, Geimpfte und Genesene sind ausgenommen und zählen nicht als „weitere Person“. Kinder zählen jedoch zur Personenzahl dazu.

Auch für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern gibt es weitere Lockerungen. Im Freien sind Feiern mit maximal 300 Personen erlaubt, ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls maximal 300 Personen teilnehmen, allerdings müssen dann alle Gäste einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

In der Gastronomie wird das Rauchverbot in geschlossenen Räumen wieder aufgehoben. 

Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 10 liegen, entfallen die Lockerungen der Inzidenzstufe 1.

Alle Regelungen der Inzidenzstufe 1 finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg. Das Land hat außerdem umfangreiche FAQs zur aktuellen Corona-Verordnung veröffentlicht.