Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Samstag, 29. Mai 2021, den Wert von 50 an fünf Tagen in Folge unterschritten hat, gelten ab Donnerstag, 3. Juni 2021, weitere Lockerungen im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Damit sind ab Donnerstag Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten wieder erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, jedoch unter Beachtung bestimmter Vorgaben, wie beispielsweise eine begrenzte Kundenanzahl abhängig von der Ladenfläche. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.
Das gilt auch für den Besuch von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen. Es gelten aber die allgemeinen Coronaregeln. Für die Gastronomie bleibt die Testpflicht bestehen.
Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegen, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Ab Donnerstag, 3. Juni 2021, wird auch die Sperrung der Löwensteiner Platte wieder aufgehoben. Das Landratsamt Heilbronn appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Platte, die aktuell gültigen Coronaregeln einzuhalten. Die Ortspolizeibehörde und der Polizeivollzugsdienst werden dies regelmäßig kontrollieren.
Der Landkreis Heilbronn befindet sich nach wie vor im Öffnungsschritt 1 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Ein Wechsel in den Öffnungsschritt 2 ist bei sinkender Inzidenz frühestens am Sonntag, 6. Juni 2021, möglich. In diesem Fall informiert das Landratsamt Heilbronn am Samstag, 5. Juni 2021, darüber.
Alle Regelungen des Öffnungsschrittes 1 (§ 21 Absatz 1 der Coronaverordnung Baden-Württemberg) finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus.