Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Sonntag, 23. Mai 2021, innerhalb von 14 Tagen weiter gesunken ist, gilt ab Sonntag, 6. Juni 2021, der Öffnungsschritt 2 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 14. Mai 2021. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Damit gelten ab Sonntag mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:
- Die Gastronomie darf bis 22 Uhr öffnen.
- Kulturveranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 100 Teilnehmenden erlaubt.
- Yoga- und Fitnessstudios können öffnen.
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen ist wieder möglich.
- Veranstaltungen im Profisport sind mit bis zu 250 Zuschauern erlaubt.
- Hotels usw. können Wellnessbereiche, Bäder und Saunen öffnen.
- Schwimmbäder können ihre Innenbereiche öffnen.
- Bei religiösen Veranstaltungen ist der Gemeindegesang zulässig.
- Musik- und Kunstschulen können die Gruppengröße auf 20 Personen erhöhen.
Am Montag, 7. Juni 2021, treten die aktualisierten Regelungen der Corona-Verordnung in Kraft, die das Land in dieser Woche verabschiedet hat. Für den Landkreis Heilbronn bedeutet dies, dass der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich ist, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für die Öffnungsstufe 2 durchlaufen werden muss. Sollte die Inzidenz im Landkreis weiterhin unter 50 bleiben, wird das Landratsamt Heilbronn voraussichtlich am morgigen Sonntag bekanntmachen, dass ab Montag, 7. Juni 2021, der Öffnungsschritt 3 im Landkreis gilt.
Alle aktuellen Regelungen des Öffnungsschrittes 2 (§ 21 Absatz 1 der Coronaverordnung Baden-Württemberg) finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus.