Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit fünf Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, gilt ab Montag, 7. Juni 2021, der Öffnungsschritt 3 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Damit gelten ab Montag mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:
- Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
- Veranstaltungen, wie notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sowie Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen mit bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmende.
- Freizeitparks und sonstige Einrichtungen dürfen öffnen.
- Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen den Außen- und Innenbereich öffnen.
Alle aktuellen Regelungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 (§ 21 Absatz 1 der Coronaverordnung Baden-Württemberg) finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus.