Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Donnerstag, 11. März, den Wert 50 an drei Tagen in Folge überschritten hat und das Infektionsgeschehen diffus ist, müssen die jüngsten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder aufgehoben werden. Die Änderungen treten am Dienstag, 16. März, in Kraft und betreffen folgende Bereiche:
- Der bisher komplett geöffnete Einzelhandel darf künftig nur nach vorheriger Terminabsprache („Click & Meet“) öffnen.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können nur nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten besucht werden.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist nur noch für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen wieder schließen. Online-Unterricht ist möglich.
Sollte die 7-Tages-Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 50 liegen, gibt es wieder Öffnungsmöglichkeiten nach der Corona-Verordnung. Bis dahin sind die Maßnahmen der Corona-Verordnung bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 (grundlegende Lockerungen seit 8. März) gültig. Sollte die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 ansteigen, treten weitere Beschränkungen nach der Corona Verordnung in Kraft.