Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Heilbronn an fünf Tagen in Folge unter 50 lag, können ab Mittwoch, 10. März 2021 weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft treten.
Das betrifft folgende Bereiche:
- Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden.
- Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 ansteigen, treten durch Bekanntmachung des Gesundheitsamts die Lockerungen wieder außer Kraft.