„Notbremse“ greift ab Mittwoch


Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Samstag, 20. März, den Wert von 100 an drei Tagen in Folge überschritten hat und das Infektionsgeschehen diffus ist, greift die sogenannte „Notbremse“ der Coronaverordnung. Dies bedeutet, dass zahlreiche Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder aufgehoben werden. Die Änderungen treten am Mittwoch, 24. März, in Kraft.
 
Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen:

  • Ansammlungen und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
  • Das seit 8. März im Kreisgebiet geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wird untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor.
  • Museen, Galerien und zoologische Gärten müssen schließen.
  • Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
  • Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport. Eine Ausnahme gilt für weitläufige Außensportanlagen: Diese dürfen eingeschränkt von Personen aus einem Haushalt und höchstens einer weiteren Person genutzt werden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. 

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind:

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
  • Fahr- und Flugschulen.
  • Friseure, sie dürfen allerdings keine Rasur bzw. Bartschneiden anbieten.
  • Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen.

Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen, könnten auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn fünf Tage in Folge wieder unter 100 je 100.000 Einwohner liegen, würden die jetzt getroffenen Beschränkungen wieder entfallen.