Öffnungsperspektive für das Freibad Weinsberg


Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai stellt nun auch die Öffnung der Freibäder in Aussicht. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen dürfen Freibäder unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Zusätzlich zu einem Betriebs- und Hygienekonzept sowie Online-Ticketing mit Kontaktdatenerhebung ist diese Saison zusätzlich nach § 21 Absatz 8 Corona-Verordnung die Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises erforderlich. Selbst-Schnelltests für zu Hause sind nicht zulässig.

Die Stadtverwaltung Weinsberg wird nach dem Erreichen der notwendigen Inzidenz-Zahlen im Landkreis Heilbronn den genauen Öffnungstermin des Freibades sowie weitere Informationen zum Ticketing und Hygienekonzept bekannt geben.

Das Freibad Wimmental bleibt komplett geschlossen, da die strengen erforderlichen Auflagen dort nicht umgesetzt werden können.