Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung mit strengeren Regel für nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen. Diese hat auch Auswirkungen auf den Landkreis Heilbronn. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis am zweiten Tage in Folge den Wert von 500 überschritten hat, gelten ab Mittwoch, den 24. November 2021 schärfere Regeln für nicht immunisierte Personen im Landkreis. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegen, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden.
Ab sofort gilt für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).
Die neuen Regeln der Corona Verordnungen sehen außerdem eine zusätzliche vierte Stufe, die Alarmstufe II mit 2G+, vor. So gelten bei Veranstaltungen und in Diskotheken zukünftig 2G+, ebenso für bestimmte körpernahe Dienstleistungen. Das bedeutet, nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet wurden, können teilnehmen. Für den Friseurbesuch bleibt es allerdings bei 3G, nicht immunisierte Personen benötigen dabei allerdings einen PCR-Test. Bei Veranstaltungen ist eine Kapazitätsbegrenzung von 50 % vorgeschrieben.
Alle Informationen zur neuen Corona Verordnung und eine Übersicht, welche Betriebe zur Grundversorgung zählen, sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abrufbar.