Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Weinsberg sowie von Bürgermeister Stefan Thoma hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Grund von „ernstlichen Zweifeln“ am Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Berufung von Land und Stadt sowie BM Stefan Thoma zugelassen. Das VG Stuttgart hatte die Wahl für ungültig erklärt. Gegen das Urteil hatten das Land Baden-Württemberg, das Landratsamt Heilbronn, die Stadt Weinsberg und nicht zuletzt Bürgermeister Stefan Thoma Rechtsmittel eingelegt. Nachdem nun mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das oberste Verwaltungsgericht des Landes ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils angemeldet hat, wird es zu einer weiteren Runde kommen, in der der Bestand des Wahlergebnisses entschieden wird. Bürgermeister Stefan Thoma, der am 2.2.2020 in seine dritte Amtszeit gewählt wurde, ist nach dem Ablauf seiner regulären zweiten Amtszeit am 28.4.2020 seit dem 29.4.2020 mit allen Rechten und Pflichten weiterhin Bürgermeister der Stadt Weinsberg.