Verkürzte Wartezeiten durch neues Serviceangebot


Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn bietet ab sofort die Möglichkeit einer „Einwurfzulassung“ an, um Wartezeiten für Kundinnen und Kunden zu verkürzen.

Der jeweilige Antrag wird dabei vor Ort anhand einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen in einen Umschlag gegeben. Je Antrag ist eine Wartemarke zu ziehen. Der verschlossene Umschlag wird in eine Postkiste eingeworfen und von den Mitarbeitenden der Zulassungsstelle bearbeitet. Nach dem Einwurf kann die antragsstellende Person die Zulassungsstelle verlassen und wird telefonisch informiert, sobald der Antrag bearbeitet wurde. Mit der zu Beginn gezogenen Wartemarke wird die antragsstellende Person bei der Abholung identifiziert, kann ihren Antrag entgegennehmen und vor Ort bezahlen. Der Antrag und die „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ stehen auf www.landkreis-heilbronn.de zum Download bereit.

Der Service „Einwurfzulassung“ steht für Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Import, Namens- oder Adressänderungen sowie bei Verlust von Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

Weiterer kontaktloser Service: Die Postzulassung
Zusätzlich bietet die Zulassungsstelle die sogenannte Postzulassung an, bei der kein Gang zur Zulassungsstelle notwendig ist und Leistungen bequem per Post erledigt werden können. Folgende Dienste werden auf dem Postweg angeboten: Namens- und Adressänderungen (www.landkreis-heilbronn.de/aenderung-halterdaten), Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheins (ZB I) bei Verlust (www.landkreis-heilbronn.de/verlust-fahrzeugschein) und Berichtigungen des Fahrzeugscheins bei technischen Änderungen (www.landkreis-heilbronn.de/technische-aenderungen).

Die jeweiligen Formulare, eine Übersicht der notwendigen Unterlagen sowie die Kosten können unter den jeweils angegebenen Links abgerufen werden. Alternativ können alle Formulare auch per Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de angefordert werden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn gesendet. Das Landratsamt übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg. Sofern die Unterlagen vollständig sind und kein Zulassungshemmnis besteht, werden die eingereichten Formulare am Tag des Posteingangs bearbeitet. Anschließend werden die neuen Unterlagen zusammen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung mit einer Postzustellungsurkunde an den Antragssteller zurückgesendet.