Die Unterbringung geflüchteter Menschen stellt die Stadt Weinsberg – wie auch den Landkreis Heilbronn und andere Kommunen – vor sehr große Herausforderungen.
Die Mehrzahl der Geflüchteten, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, lebt mittlerweile nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises, sondern in privaten Wohnungen oder in der kommunalen Anschlussunterbringung.
Die Stadt Weinsberg konnte jedoch in den vergangenen Jahren ihr Soll an aufzunehmenden anerkannten Flüchtlingen nicht erfüllen, da die Stadt selber keinen entsprechenden Wohnungsbestand hat. Das Landratsamt drängt inzwischen zunehmend darauf, dass die Stadt Weinsberg die von ihr zu übernehmenden Flüchtlinge auch in der Stadt unterbringt.
Um geflüchteten Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Stadt daher mangels eines eigenen Wohnungsbestandes auf die Mithilfe der Haus- und Wohnungseigentümer in Weinsberg dringendst angewiesen. Wir benötigen Wohnraum (möbliert oder unmöbliert) in verschiedenen Größen, von der kleinen Einzimmerwohnung bis hin zum Haus. Wir freuen uns auch über Angebote, die sich auf einfachen Wohnraum beziehen. Eine Heizmöglichkeit und Warmwasser sollten in der Wohnung jedoch vorhanden sein, und elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit den geflüchteten Menschen direkt ein Mietverhältnis einzugehen. Sofern die in Ihrer Wohnung lebenden Flüchtlinge noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, erhalten Sie die Mietzahlungen in diesem Fall zuverlässig direkt vom Jobcenter/Landratsamt.
Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Stadt Weinsberg als Mieter auftritt. In diesem Fall entscheidet die Verwaltung über die Belegung der Räumlichkeiten. Für Sie als Vermieter bietet dies langfristig sichere Mietzahlungen in Anlehnung an den Mietspiegel. Die Stadt Weinsberg tritt in diesem Fall als zuverlässige Partnerin in alle mietvertraglichen Pflichten ein, auch im Schadensfall.
Außerdem ist die Stadt Weinsberg auch daran interessiert, Wohnraum zu erwerben und freut sich über entsprechende Angebote.
Wenn Sie Wohnraum haben, den Sie geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen wollen oder wenn Sie noch Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Ihr Ansprechpartner ist
Thomas Goth
Abt. Baurecht, Bauordnung
-Liegenschaften-
Tel. 07134/512-250
E-Mail: thomas.goth@weinsberg.de