Wasserentnahmen im Landkreis eingeschränkt


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Mittwoch, 27. Juli 2022, per Allgemeinverfügung eingeschränkt.

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2022 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert und auf die Zeit von 18.00 bis 08.00 Uhr des Folgetages beschränkt. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen nachlesbar.