Im März wurden bundesweit zahlreich Corona-Regeln gelockert. Das Land Baden-Württemberg hat die Möglichkeit des Infektionsschutzgesetzes genutzt und den Großteil der bisherigen Regelungen bis zum 2. April verlängert.
Im Anschluss daran werden viele Corona-Auflagen auslaufen. Die Corona-Fallzahlen sind derzeit jedoch sehr hoch. Die Stadt Weinsberg hat die bisherigen Regelungen an die aktuelle Corona-Verordnung angepasst sowie weitergehende Maßnahmen getroffen. Oberstes Ziel aller Überlegungen ist es dabei, einen geregelten Dienstbetrieb im Rathaus und in den weiteren öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen. Die nachfolgenden Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung und des Hausrechts der Stadt Weinsberg.
Für Besucher*innen städtischer Einrichtungen gilt bis auf weiteres:
- Die 3G-Regel für den Zutritt entfällt
- Für den Besuch der öffentlichen Einrichtungen gilt weiterhin permanent die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder vergleichbaren Maske
- Für Besuche im Rathaus und in den Verwaltungsstellen sind eine vorherige Terminvereinbarung nötig