Corona-Virus


Liebe Eltern,

da sich das Infektionsgeschehen aufgrund der Omikron-Variante weiter stark ausbreitet, und der Präsenzunterricht nicht vollständig sichergestellt werden kann, hat die Schulleitung für Ihre Klasse entschieden vorübergehend in Fernunterricht wechseln. Hierfür war die Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erforderlich.

Sofern Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, muss für den Zeitraum des Unterrichts eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, eine Eigenbescheinigung oder eine Bescheinigung der Schule/Hochschule nachzuweisen.

Für Kinder der Grundschule Weinsberg und der Außenstelle Grantschen/ Wimmental, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung an der Grundschule Weinsberg eingerichtet.

Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide
Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:

Rathaus Weinsberg
Fachbereich Schulen
Sina.Schleicher@weinsberg.de , Tel.: 07134 512-230

Eine Einzelfallentscheidung behalten wir uns ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Stadtverwaltung Weinsberg