Einladung zur
Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am
Mittwoch, den 13. April 2022 in der Mehrzweckhalle in Gellmersbach
Dahenfelderstraße 28, 74189 Weinsberg-Gellmersbach
um 17.30 Uhr statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Weinsberg herzlich eingeladen. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Bedingt durch die Corona Pandemie sind die erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Daher ist eine Voranmeldung beim Rathaus Weinsberg per Mail (manuela.kleinknecht@weinsberg.de) oder per Fax (07134/512-199) unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer dringend erforderlich. Ein Einlass ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Grundflächen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
5. Verschiedenes
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die frühzeitige Einladung ist erforderlich, da das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine Einberufung noch im Jahr 2021 vorsieht.