Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform


  • Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung
    Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet.
    Die Finanzverwaltung hat auf den 01. Januar 2022 den Grundsteuerwert für Grundstücke, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.
    Hierzu erging am 30. März 2022 eine öffentliche Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

    (Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts im Folgenden als Feststellungserklärung bezeichnet.)
  • Steuererklärung
    Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken (Grundsteuer B), sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) sind gesetzlich dazu verpflichtet ab dem 01. Juli 2022 eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.
    Die Abgabefrist für diese Erklärung endet am 31. Oktober 2022.
  • Digitale Übermittlung
    Die Erklärungen sind elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
    Im Portal ELSTER werden die entsprechenden Formulare ab dem 01. Juli 2022 zur Verfügung gestellt.
    Wer bereits einen ELSTER-Zugang besitzt, kann diesen auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung verwenden.
    Wer noch keinen ELSTER-Zugang besitzt, sollte sich zeitnah registrieren, da der Anmeldeprozess ca. zwei Wochen dauert.
    Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.
  • Härtefälle
    In begründeten Härtefällen darf die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn jemand keinen PC oder Internetzugang besitzt.
    Ein sogenannter Härtefallantrag kann ab dem 01. Juli 2022 beim örtlich zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wird dem Antrag entsprochen, werden die Papierformulare durch das Finanzamt verschickt.
    Die Städte und Gemeinden erhalten keine Papierformulare zur Aushändigung an die Bürger.
  • Erforderliche Angaben
    Das Land Baden-Württemberg hat sich bei der Ermittlung der Grundsteuer B für das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ entschieden, d.h. die Bewertung des Grundstücks ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert.
    In der Feststellungserklärung werden deshalb folgende Angaben notwendig sein:
    • Das Aktenzeichen (zu finden z.B. auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts)
    • Die Grundstücksfläche
    • Der Bodenrichtewert (dieser wird ab Juli 2022 über die Homepage www.grundsteuer-bw.de online abrufbar sein)
    • Angaben, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird
  • Was ist bereits jetzt zu tun?
    Derzeit müssen die Grundstückseigentümer noch nichts unternehmen, da die Erklärungsabgabe erst ab Juli 2022 möglich sein wird und die erforderlichen Bodenrichtwerte ebenfalls erst ab Juli 2022 online zugänglich sein werden.
    Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist aktuell nicht nötig, da Härtefallanträge ebenfalls erst ab Juli 2022 gestellt werden können.

    Sofern Sie noch keinen ELSTER-Zugang besitzen, sollte lediglich die ELSTER-Registrierung bereits jetzt erfolgen.
  • Weitere Informationen / Links
    Die Finanzverwaltung stellt zahlreiche Informationen und Hilfen bereit, um die Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärung zu unterstützen.

    Unter anderem wird die Finanzverwaltung im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben an alle natürlichen Personen mit Grundbesitz in Baden-Württemberg versenden, welches wichtige Hinweise für die Abgabe der Feststellungserklärungen enthalten wird.

    Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden die entsprechenden Informationsschreiben später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.

    Außerdem wird von der Finanzverwaltung eine Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung bereitgestellt werden, der entnommen werden kann, welche Angaben wo zu machen sind.

    Ab Juli 2022 werden auf der Homepage www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen zu finden sein. Bereits jetzt ist auf der Homepage des Finanzministeriums (www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/) ein FAQ mit Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Grundsteuerreform, sowie ein kurzes Erklärvideo zu finden.

    Infos zur Umsetzung der Grundsteuerreform, sowie eine Sammlung von nützlichen Links finden Sie außerdem unter https://www.weinsberg.de/rathaus-und-service/service/grundsteuerreform/