Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Änderungen zum 1. Oktober 2022:
- Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
- Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
- Laufzeit der Verordnung bis 30. November 2022.