Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern


Auf Basis der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung wird die Stadt Weinsberg ab dem 01.09.2022 die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern abstellen. Dies betrifft unter anderem die Burg Weibertreu, die Johanneskirche, das Rathaus und den Wachturm. Weiterhin wird in öffentlichen Einrichtungen kein Warmwasser mehr zum Händewaschen zur Verfügung gestellt.