Die Finanzverwaltung hat das Informationsangebot für das Portal "Mein ELSTER" nochmals erweitert, um die Bürgerinnen und Bürger bei der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung zu unterstützen.
Zur Erinnerung:
Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung für Ihr Grundstück beim Finanzamt einreichen. Die Erklärungsabgabe muss elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ erfolgen.
Die Eigentümer von Grundstücken des Grundvermögens (Grundsteuer B) wurden hierüber durch Schreiben von den für sie zuständigen Finanzämtern, die in dem Monaten Mai und Juni verschickt wurden, informiert.
Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bzw. die Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) werden entsprechende Schreiben voraussichtlich im Oktober 2022 verschickt. Diese Schreiben werden eine gesonderte Abgabefrist erhalten, somit ist es möglich die Grundsteuererklärungen für die Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auch erst nach Erhalt des entsprechenden Informationsschreibens abzugeben.
Neue Informationsangebote:
Unter www.grundsteuer-bw.de finden Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Grundsteuerreform.
Über einen Klick auf den Button „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ gelangt man direkt zu BORIS-BW, wo alle Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg abgerufen werden können.
Über den Button „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ wird man auf das Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke weitergeleitet.
Neu sind diverse Ausfüllhilfen für „Mein ELSTER“, welche über den Button „Ausfüllhilfen ELSTER“ aufgerufen werden können.
Neben zwei umfassenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das Grundvermögen und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, gibt es nun auch Erläuterungen zu folgenden Fallkonstellationen, die häufig im Zusammenhang mit dem Grundvermögen auftreten:
• Wichtige Angaben für Alle
• Fall 1 Ich bin Alleineigentümer/in eines Einfamilienhauses
• Fall 2 Meine Frau/ mein Mann und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses
• Fall 3 Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt
• Fall 4 Ich bin Alleineigentümer/in einer Eigentumswohnung
• Fall 5 Meine Frau / mein Mann und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung mit (Tief)Garagenstellplatz
• Fall 6 Meine Frau / mein Mann und ich sind Eigentümer eines Reihenhauses
In den Erläuterungen wird dargestellt, welche Eingaben genau für den jeweiligen Fall in der Feststellungserklärung einzutragen sind.
Darüber hinaus steht die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erklärung des Grundvermögens auch "verfilmt" zur Verfügung. Das Video kann über den Button „Elster Ausfüllhilfe“ aufgerufen werden.