Die Entnahme von oberirdischem Wasser ist seit Ende August wieder ohne zeitliche Beschränkung möglich. Hierfür hat das Landratsamt Heilbronn am 30. August ihre Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme geändert.
Aufgrund von moderaten Tageshöchsttemperaturen und damit einhergehenden geringeren Verdunstungsraten kann die zeitliche Beschränkung der Beregnung und Bewässerung mit Wasser aus oberirdischen Gewässern derzeit ausgesetzt werden. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 21. Juli gelten unverändert fort, da eine Vielzahl der Gewässer des Landkreises weiterhin Niedrigwasser aufweisen.
Die geänderte Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.