Im Frühjahr 2023 hat sich die Regierung auf eine Pflegereform geeinigt, das Pflegeunterstützungsentlastungsgesetz (PUEG). Teile davon treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Insgesamt sind Änderungen / Erhöhungen bis 2028 beschlossen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2024:
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden um 5% im jeweiligen Pflegerad (PG) angehoben.
- Pflegegeld:
- PG 2: 332 Euro,
- PG 3: 573 Euro,
- PG 4: 765 Euro,
- PG 5: 947 Euro.
- Pflegesachleistungen:
- PG 2: 761 Euro,
- PG 3: 1432 Euro,
- PG 4: 1.778 Euro,
- PG 5: 2.200 Euro.
Die Zuzahlungen zu den pflegebedingten Kosten im Heim werden erhöht.
- 1. Jahr: 15%,
- 2. Jahr: 30%,
- 3. Jahr: 50%,
- 4. Jahr: 75%
Die pauschalen Leistungsbeträge für die vollstationäre Pflege bleiben unverändert.
Das Pflegeunterstützungsgeld und die kurzfristige Auszeit von der Arbeit bei einem akut aufgetretenen Pflegefall können jährlich in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Entlastungsbudget: Die bisherigen Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege werden im sogenannten Entlastungsbudget zusammengeführt. Bereits ab 1. Januar 2024 gibt es das Entlastungsbudget für pflegebedürftige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5.
Ab 1. Juli 2025 gilt das Entlastungsbudget dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Im Entlastungsbudget stehen dann jährlich 3.539 Euro zur Verfügung. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, welche für die Verhinderungspflege notwendig war, entfällt dann und der Anspruch wird von sechs auf acht Wochen verlängert.
Die Pflegebegutachtung kann schon seit 1. Juli 2023 durch den Medizin-nischen Dienst bei anstehender Pflegebedürftigkeit, telefonisch durchgeführt werden, allerdings nur, wenn der Pflegebedürftige das wünscht. Weitere Änderungen treten zum 1. Juli 2024 und zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Ab 2025 sollen dann alle Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht werden.
Nähere Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei dem Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn erhältlich.
Im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstr. 40, Telefon: 07131 994 - 430/ -7178/ -8047.
Im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Str. 15, Telefon: 07135 9699 - 500 / -501/ -502. Im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, Telefon: 06298 9366 - 236.
Oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de abrufbar.