Was bisher geschah:
- Bürgermeisterwahl am 2. Februar 2020
- Ergebnis: Stefan Thoma 56,24%; Lutz Ronneburg 33,39%; Samuel Speitelsbach 1,33%; Sonstige 9,04%
- Einspruch durch Lutz Ronneburg beim Landratsamt Heilbronn - Das Landratsamt weist den Einspruch im März 2020 zurück.
- Wahlanfechtung durch Lutz Ronneburg – Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Klage im August 2021 statt.
- Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) lässt die Berufung gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart zu.
- Der VGH bestätigt im Januar 2023 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, mit dem das beklagte Land Baden-Württemberg verpflichtet wurde, die Bürgermeisterwahl vom 2. Februar 2020 für ungültig zu erklären.
- Der 1. Senat des VGH wies die Berufungen des Beklagten (Land Baden-Württemberg) und der beiden Beigeladenen (Stadt Weinsberg und Bürgermeister Stefan Thoma) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts im Anschluss an die mündliche Verhandlung zurück.
- 17. Februar 2023: Urteilsverkündung mit ausführlicher Begründung ist online VGH Baden-Württemberg Urteil vom 24.1.2023
- 8. März 2023: Bürgermeister Stefan Thoma (Beigeladener) erhebt Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht.
Wie geht es weiter?
- Der für das Verfahren zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet über die Zulassung der Revision nach Ablauf der für die Begründung der Beschwerde vorgesehenen Frist.