Aufgrund der zurückliegenden Niederschläge ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn in den letzten Tagen zurückgegangen ist und wird durch zu erwartende Niederschläge in den nächsten Tagen weiter zurückgehen. Daher hat das Kreisforstamt Heilbronn die erstmals am 14. Juni erlassene Allgemeinverfügung, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verbietet, jetzt aufgehoben. Das Verbot hatte insbesondere Feuerstellen und Grillplätze betroffen.
Das Kreisforstamt bittet jedoch generell alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher weiterhin um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht. Dies gilt auch im Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Zudem gilt in Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.
Auch Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb sollen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.