Die Stadt Weinsberg beabsichtigt, gemäß § 32 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) eine Gewässerbegehung der Gewässer II. Ordnung auf der Gemarkung Weinsberg durchzuführen. Um die Schutzfrist nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (01.03. bis 30.09.) einzuhalten und eine gute Zugangsmöglichkeit zu den Gewässern zu gewährleisten, wird
im Zeitraum vom 20.11.-15.12.2023
eine Begehung folgender Gewässer stattfinden:
Gellmer (OT Gellmersbach)
Stadtseebach (OT Weinsberg)
Sülzbach (OT Wimmental)
Wetterischbach (OT Grantschen)
Zweck der Gewässerschau ist es, Missstände am Gewässer einschließlich der Ufer, Vorlände, Dämme und Anlagen sowie bei den Überschwemmungsgebieten festzustellen und notwendige Abhilfemaßnahmen, wenn möglich mit den Beteiligten vor Ort zu besprechen. Die Unterhaltungspflichtigen werden von der unteren Wasserbehörde (Landratsamt Heilbronn) unterstützt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Weinsberg als Gewässeraufsicht das Recht besitzt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer zu betreten (§101 WHG)
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07134 512 264, Ansprechpartner ist Stadtbaumeister Rautenberg von der Stadt Weinsberg.