Bürgermeister Stefan Thoma leitete die Gemeinderatssitzung welche im Großen Ratssaal stattfand.
Der Gemeinderat hat sich mit folgenden Themen befasst:
Bürgermeisterwahl der Stadt Weinsberg 2023
Festlegung des Wahltermins, der Stellenausschreibung, der Einreichungsfrist, der Bewerbervorstellung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses
Die Bürgermeisterwahl der Stadt Weinsberg vom 02.02.2020 wurde vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt. Es ist daher eine Neuwahl festzusetzen.
Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat ebenso den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl. Eine Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt. Eine nochmalige Stellenausschreibung ist nicht erforderlich. Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, 19. November 2023 festgelegt. Eine etwaige Stichwahl könnte am Sonntag, 10. Dezember 2023 erfolgen. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Es wurde beschlossen, die Stelle am Freitag, 15. September 2023 öffentlich auszuschreiben. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, also am Samstag, 16. September 2023. Um eine ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Wahl (z.B. auch der Briefwahl) zu gewährleisten, wird als Termin für das Ende der Einreichungsfrist Montag, 23. Oktober 2023, 18:00 Uhr vorgeschlagen. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses wird nach Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, 23. Oktober 2023 stattfinden. Die Zugelassenen Bewerbungen werden dann am Freitag, 27. Oktober 2023 im Nachrichtenblatt der Stadt Weinsberg bekannt gemacht.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes Bürgermeister Stefan Thoma und stellvertretende Vorsitzende die erste Stellvertreterin des Bürgermeisters, Birgit Vollert. Außerdem wurden folgende Beisitzer und folgende Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss vom Gemeinderat gewählt: StR Michel (Stellvertreterin StRin Jakob), OV Stegherr (Stellvertreterin StRin Steinbrenner), StRin Glück (Stellvertreterin StRin Werner), StR Keilbach (Stellvertreterin StRin Gold), StRin J. Frisch (Stellvertreter StR F. Vollert).
Der Gemeinderat legt als Termin für eine öffentliche Vorstellung der Bewerber, Mittwoch, 8. November 2023 um 19:00 Uhr in der Weibertreuhalle fest.
Plakatierungsrichtlinien für die Bürgermeisterwahl 2023
Im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz bei der kommenden Bürgermeisterwahl wurden Plakatierungsrichtlinen beschlossen. Danach wird die Zahl der zulässigen Plakate auf 40 begrenzt. Die Größe der Plakate darf maximal DIN-A 0 betragen. Plakatiert werden darf frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag.
Festlegung der Bürgermeisterbesoldung nach dem Kommunalbesoldungsgesetz
Der Gemeinderat hat über die Einstufung der Bürgermeisterstelle unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl, der Bedeutung und des Schwierigkeitsgrads des Amtes (z.B. zentraler Ort im Weinsberger Tal) nach sachgerechter Abwägung zu entscheiden. Im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl 2023 hat der Gemeinderat die Bürgermeisterbesoldung nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetzes nach Besoldungsgruppe B3 zugeordnet.
Neubau Feuerwehrmagazin; Gewerk Elektroinstallation
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand informiert. Eine erneute Aussschreibung der Elektroarbeiten ist erforderlich.
Schulentwicklung Bildungszentrum Rossäcker; Vergabe einer Machbarkeitsstudie
Aufgrund weiter steigender Schülerzahlen reichen die Räumlichkeiten aller Schularten am BIZ Rossäcker in absehbarer Zeit nicht mehr aus. Daher hat der Gemeinderat der Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch die Firma Kubus360 GmbH aus Stuttgart einstimmig zugestimmt.